Hallo,
wenn ein Steuerzahler im Jahr 2006 bereits Kosten (z. B. Inserate, Telefongebühren…) für einen Umzug im Jahr 2007 hat, müssen diese Kosten dann bereits in der Steuererklärung für 2006 erscheinen oder erst wenn der Umzug im Jahr 2007 beendet ist?
Wird im Jahr 2007 eine Zweitwohnung bezogen, die Anschaffungen (z.B. Möbel) aber bereits im Jahr 2006 getätigt, ist die steuerliche Begünstigung dann für das Jahr 2006 oder 2007 anzusetzen?
Jürgen
Hallo Jürgen,
müssen diese Kosten dann bereits in der Steuererklärung
für 2006 erscheinen
Ja
oder erst wenn der Umzug im Jahr 2007
beendet ist?
Nein
Wird im Jahr 2007 eine Zweitwohnung bezogen, die Anschaffungen
(z.B. Möbel) aber bereits im Jahr 2006 getätigt, ist die
steuerliche Begünstigung dann für das Jahr 2006 oder 2007
anzusetzen?
Weder-noch: Die Anschaffung von Möbeln betrifft die allgemeine Lebensführung und ist weder als Werbungskosten noch als Betriebsausgaben oder Aufwand zu berücksichtigen. Vor 1989 konnte die Beschaffung von Hausrat durch Republikflüchtige und mit enger Frist und ohne Deutrans ausgebootete Bürger der DDR im Westen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, aber das ist lang her und gehört woanders hin.
Schöne Grüße
MM
Hallo Marin,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Vielleicht war meine Darstellung nicht ganz eindeutig: Ich meinte eine Zweitwohnung im Sinne der doppelten Haushaltsführung. Nach meinem Kenntnisstand dürfen Steuerzahler, bei denen eine doppelte Haushaltsführung vorliegt, Anschaffungen wie Möbel (z.B. Bett, Tisch, Stühle…) steuerlich geltend machen. Wie/wann werden diese Anschaffungen geltend gemacht, wenn sie 2006 gekauft wurden, aber der Mietvertrag der Zweitwohnung erst 2007 beginnt?
Viele Grüße,
Jürgen
[MOD] Kompletzitat gelöscht
Bei Zahlung der Möbel, aber nur, wenn man Sie nicht Abschreiben muss. Nur geringwertige Möbel bis 410 € (netto ohne Umsatzsteuer) können sogleich angesetzt werden.
Möbel über den o. g. Betrag müssen auf die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.