X hat im Oktober eine Ausbildung zum Beamten angefangen und verdient 857 € im Monat = 10532 € per anno.
Er wohnt noch zu Hause und da er mehr als 7780€ verdient ,fallen für die Mutter Ortszuschlag und Kindergeld weg; außerdem wird sie in die St.Kl. 1 eingeordnet.
Macht summa summarum 300€ weniger pro Monat für die Mutter.
Könnte X,wenn er denn genug WKs anhäufen würde um unter die 7780€ Einkommensgrenze zu fallen, am Jahresende das Kindergeld nachträglich zurückgezahlt bekommen oder ist dieses Kindergeld komplett ‚verloren‘ ?
Könnte X,wenn er denn genug WKs anhäufen würde um unter die
7780€ Einkommensgrenze zu fallen, am Jahresende das Kindergeld
nachträglich zurückgezahlt bekommen
Zurück gezahlt ist das falsche Wort…
oder ist dieses Kindergeld komplett ‚verloren‘ ?
Nein, man bekommt das Kindergeld dann eben am Jahresende komplett ausgezahlt.
Es stellt sich nur die Frage, ob es sich lohnt, künstlich 2.500 € Werbungskosten zu produzieren, nur um in den Genuss von 1.848 € Kindergeld zu kommen…
Da muss man natürlich den Nettobetrag des Ortszuschlags der Mutter mit einberechnen.
Vielleicht ist die Mutter ja auch privat versichert, dann würde sie als Beihilfeberechtigte vermutlich auch noch 5 % mehr beihilfeberechtigt ein und müsste sich um diesen Betrag weniger privat versichern…
Laptop,Bürozubehör (Tisch,Stuhl etc. ) ca. 500€
und dann werden noch sonstige WKs anfallen. Da muss X sich also nicht sonderlich anstrengen =)
Bevor X seine Ausbildung angefangen hat und noch unter 7780€ Jahreseink. lag,hat er Halbwaisenrente i.H.v. 132 bekommen: würde das dann auch als Einkommen angerechnet?
Daneben sollte auch nicht übersehen werden, dass für die Ermittlung des für das Kindergeld maßgeblichen Betrages neben den Werbungskosten auch die Beiträge zur Sozialvericherung (Arbeitnehmeranteil) abgezogen werden dürfen. Der X daher wohl relativ problemlos (wenn kein 13. und 14. Monatsgehalt hinzukommen) den für das Kindergels relevanten Betrag unterschreiten.
daneben sollte auch nicht übersehen werden, dass dieser Mensch eine Ausbildung zum Beamten absolviert und er daher keine Sozialversicherungsbeiträge leisten wird.
Dieses Argument geht daher wohl ins Leere.