[EÜR] Drucker kein GWG sondern Abschreibe-Pflicht?

Hallo!

Wann man einen Drucker für 300 € kaufen will, wie ist der denn dann absetzbar bzw. abschreibbar.
Abschreiben muss man die Dinge dorch erst ab 410 €, aber als geringfügiges Wirtschaftsgut (GWG) darf ich es laut Wikipedia auch nicht benutzen, weil es nicht selbstständig nutzbar ist!

???

Soweit das ein reiner Drucker ist also kein All-in-One Gerät mit Fax etc, ist das richtig. Der Drucker ist nicht selbst. nutzungsfähig und demnach -wie der PC- auf 3 Jahre abzuschreiben.

Mfg
Oerdiz