Ist es richtig, das ein Arbeitszimmer ab 2007 auch bei Selbstständigkeit nebenberuflich nicht mehr abgesetzt werden kann? Die Selbstständigkeit wird doch zu 100% in dem Arbeitszimmer ausgeübt.
Gruß
Ist es richtig, das ein Arbeitszimmer ab 2007 auch bei Selbstständigkeit nebenberuflich nicht mehr abgesetzt werden kann? Die Selbstständigkeit wird doch zu 100% in dem Arbeitszimmer ausgeübt.
Gruß
Die gesamte berufliche/betriebliche Betätigung wird hier berücksichtigt. Das heißt in dem hier benannten Fall kann ein Ansatz des Arbeitszimmers nicht erfolgen.
Hallo Lothar,
ergänzend zu der Auskunft von Oerdiz:
Bei der betrieblichen Nutzung für eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit muss man unterscheiden zwischen dem häuslichen Arbeitszimmer und der außerhäuslichen Betriebsstätte.
Die räumliche Nähe zur Wohnung ist ein Indiz für ein häusliches Arbeitszimmer, das der Abzugsbeschränkung unterliegt. Schon beim separat angemieteten Raum im Nachbarhaus schaut es aber anders aus.
Die umfassende Neuregelung der Reisekosten Mitte der 1990er Jahre führte dazu, dass bei Außendienstlern ein munteres gegenseitiges Rundherum-Bewirten losging. Die jüngere Rechtsprechung betreffend die Definition einer „außerhäuslichen Betriebstätte“ mag dazu führen, dass die berühmten Einliegerwohnungen von selbständig Tätigen genauso munter gegenseitig kreuzweise vermietet werden, damit jeder seine (steuerlich wirksam ansetzbare) Betriebsstätte zwei Straßen weiter beziehen kann…
Schöne Grüße
MM
Dazu noch zwei BMF Schreiben für Veranlagungszeiträume bis einschl. 2006:
[http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_04/lang_de…](http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_04/lang_de/nn_3790/DE/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu__Steuerarten/einkommensteuer/003.html)
[http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_04/lang_de…](http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_04/lang_de/nn_3790/DE/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu__Steuerarten/einkommensteuer/005.html)
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In diesem Zusammenhang würde mich folgender Fall interessieren. Eine Frau die keine weitere Beschäftigung ausübt, möchte ein Gewerbe anmelden, dass IT-Schulungen (Internet, Ebay, MS-Word) sowie Bürodienstleistungen (Rechnungsschreibung, Büroorganisation, usw.) anbietet. Als Kombination aus Schulungsraum und Büro soll hierfür ein im Eigenheim vorhandene Kellerraum umgebaut werden. Diese räumliche Nähe ist durch die zwei Kinder zwingend erforderlich. Gibt es in diesem Fall irgendwelche Abzugsbeschränkungen in 2006 oder 2007?
Zur Abrundung des Angebots soll evtl. der Ehemann, der eine nichtselbständige Beschäftigung ausübt, MS-Excel- bzw. -Access-Schulungen abhalten. Dies soll im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung erfolgen. Kann es dadurch zu Problemen bei der Abzugsfähigkeit des Schulungsraums/Büros kommen?