Nebenjob - was muss ich tun um 'brav' zu bleiben?

Hallo Leute,

ich möchte gern zu Weihnachen einen Nebenjob annehmen (habe eigentlich einen lukrativen und festen Arbeitsplatz) und möchte natürlich keine Strafen zahlen, nachdem ich beim Schwarzarbeiten erwischt worden bin. Mein Finanzamt sagt ich müsse eine zweite Steuerkarte anmelden. Das kostet mich natürlich viel zu viel (Steuerklasse 6 …kotz!). Gibt es keine andere Möglichkeit???
Auf 630 DM-Basis geht lt. meinem Finanzamt nicht, da ich ja fest angestellt bin.

Bitte gebt mir einen Tip!

Liebe Grüße
Tanja

Hallo Tanja,

ich sehe hier die Möglichkeit einer kurzfristigen Beschäftigung, die du längstens 2 Monate bzw. 50 Kalendertage ausüben darfst.
Der Arbeitgeber besteuert deinen Verdienst pauschal mit 25 % Lohnsteuer und dir entstehen somit keine Abzüge.

Gruß UTE

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Liebe Grüße
Tanja

Hallo Tanja,

ich sehe hier die Möglichkeit einer kurzfristigen
Beschäftigung, die du längstens 2 Monate bzw. 50 Kalendertage
ausüben darfst.
Der Arbeitgeber besteuert deinen Verdienst pauschal mit 25 %
Lohnsteuer und dir entstehen somit keine Abzüge.

Gruß UTE

Ich muß mir aber so auf jeden Fall eine 2. Lohnsteuerkarte einrichten, oder?

Hallo Tanja,
wenn Du einen Vollzeitjob hast und in der Steuereingangstabelle bei einem zu versteuernden Einkommen von über ca. 13500.- DM für Ledige liegst, hast Du keine Möglichkeit auf 630.- DM Basis zu arbeiten, da Dir das Finanzamt die Freistellungsbescheinigung verweigert.
Eine Möglichkeit bleibt allerdings, die Selbständigkeit, falls Du die entsprechenden Voraussetzungen erfüllst. Das kann ich aber ohne nähere Angaben nicht beantworten.

Gruß
Roger

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Hallo Tanja,
wenn Du einen Vollzeitjob hast und in der
Steuereingangstabelle bei einem zu versteuernden Einkommen von
über ca. 13500.- DM für Ledige liegst, hast Du keine
Möglichkeit auf 630.- DM Basis zu arbeiten, da Dir das
Finanzamt die Freistellungsbescheinigung verweigert.
Eine Möglichkeit bleibt allerdings, die Selbständigkeit, falls
Du die entsprechenden Voraussetzungen erfüllst. Das kann ich
aber ohne nähere Angaben nicht beantworten.

Gruß
Roger

Hallo Roger,
13.500 DM im Jahr?? oder im Monat…oder wie?
Also: ich bin verheiratet und liege bei einem Einkommen im Jahr von ca. 50.000 DM. 630er-Basis ist also ausgeschlossen - Was mußt Du noch wissen? Schreib mir doch ne E-mail!
Was bedeutet „Selbstständigkeit“ ? Hab ich dann nicht noch mehr Abgaben?
Ich habe gehört es gibt noch die Möglichkeit eines Honorar-Vertrages mit dem ZweitJob-Geber, ist das richtig?

Hallo Tanja,
durch die pauschale Versteuerung durch den AG brauchst du keine
Steuerkarte beim AG abgeben und somit erhälst du deinen Verdienst brutto für netto ausgezahlt.

gruß UTE

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Hallo Tanja,

eh Du nun mit KAnonen auf Spatzen und das für einen befristeten Weihnachtsjob, mach einfach folgendes:
Laß Dir LSt-K mit 6 ausstellen,
nimm Deine 1. LSt-K und die 2. LSt-K und gehe zum FA,
laß Dir auf Deiner 2. LSt-K (die mit der VI) einen Freibetrag von DM 630,00 eintragen und auf deine 1. LSt-K einen Zurechnungsbetrag von DM 630,00.

Damit ist gewährleistet, daß Du Deinen gesamten Lohn mit Deiner normalen StKl. versteuerst. Du wirst dadurch verpflichtet, eine ESt-E abzugeben, aber das wärst Du mit StKl. VI ohnehin.

Beeile Dich, weil die Änderung nicht rückwirkend und max. bis zum 30.11. eingetragen wird.

MfG
Undine

Vielen Dank für viele Hilfe, aber …
irgendwie kapier ich das, was Ihr alle so nett geschrieben habt nicht - vielleicht sollten wir uns nochmal per E-mail unterhalten. Aber trotzdem schonmal vielen lieben Dank!

Tanja