Hallo ich hab mal ne Frage…
und zwar wird ja bei einer Auktion 160€ bzw. 2 % vom Verkäufer verlangt. Meine Frage, wenn dann der Käufer das Auto wieder verkauft, und die Differenzbesteuerung andwendet, ist dann sozusagen:
Kaufpreis+Aufgeld - Verkaufspreis = Betrag für Differenzbesteuerung
oder
Kaufpreis - Verkaufspreis = Betrag für Differenzbesteuerung
Wenn man ein Auto ohne Vst kauft, ist dann das Aufgeld auch immer ohne Vst???
Wer mir helfen könnte, dem wäre ich sehr dankbar!!
Viele Grüße!
nein, nicht die Kosten in Ansatz bringen, nur den Wareneinsatz. Sonst
würde die Differenzbesteuerung auf eine „Gewinnbesteuerung“ mit dem
UST-Satz hinauslaufen.
Wenn bspw. Kfz Ankauf 5.000 Euro von Privat und Verkauf zu 6.000 Euro
Brutto. Dann ist aus 6.000 - 5.000 = 1.000 / 1,16 x 16% = 137,93 Euro
USt enthalten. Der Unternehmer macht also einen Nettoertrag von
862,07 Euro. Von diesem zahlt er dann Verkaufskosten wie bspw. Kosten
für Provisionen, Kaffee und Blumendeko oder auch Kosten für
Angestellte, Telefon & Co. Zahlt er bspw. bei Ebay 2% vom
Verkaufspreis als Provison, gehen also die 120,- Euro
gewinnschmälernd von den 862,07 ab. Eine weitere Frage ist dann, ob
Ebay in den 2% USt ausweist oder noch USt oben drauf schlägt.