Gewerbesteuer + Hebesatz

Von: , Frage gestellt am Mo, 2. Okt 2000

Hallo Forum!

Wie setzt sich eigentlich die Gewerbesteuer zusammen?
Bezieht sie sich auf das zu versteuernde Einkommen, oder
auf die verbleibende Summe nach der Einkommensversteuerung.

Bitte: ich bin der totale Laie!!

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 15 Stunden 1 hilfreich
    Re: Gewerbesteuer + Hebesatz

    Hallo Sven,
    die Gewerbesteuer ist meine Lieblingssteuer *grummel*.
    Sie wird berechnet nach dem von Dir ermittelten Gewerbeertrag. Die ersten 48.000,-- DM sind steuerfrei. Darüberhinaus steigt der Steuersatz je 24.000,-- DM um jeweils 1% bis auf maximal 5%. Beispiel: Gewinn lt. Einnahme-Überschuß- bzw. Gewinn- und Verlust-Rechnung 113.580,--. 48.000,-- sind frei; auf 24.000,-- entfällt 1%, auf 24.000,-- 2%, auf die restlichen 17.500,-- (der Ertrag wird auf volle Hunderte abgerundet) 3%. Zusammen macht das also 240,-- + 480,-- +525,-- = 1.245,-- DM. Nun wäre es schön, wäre das die Gewerbesteuer - es gibt jedoch noch einen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlichen Hebesatz, mit dem dieser Betrag multipliziert wird. Beträgt dieser z.B. 450%, macht die Gewerbesteuer in diesem Beispiel 5.602,50 DM. Der einzige Trost dabei ist, dass sie den Gewerbeetrag und damit Deine Steuerlast mindert.
    Ich wünsch Dir trotzdem, dass Du gaaaanz viel Gewerbesteuer zahlen musst.
    wolle

    • Antwort von nach 16 Stunden hilfreich
      Re^2: Gewerbesteuer + Hebesatz

      Ergänzend zu den Ausführungen von Wolle ist für einen absoluten Laien noch von Bedeutung , daß die Ausgangswerte für Einkommensteuer u. Gewerbesteuer sich auch dahingehend unterscheiden , daß alle Sonderausgaben wie Versicherungsaufwendungen u. außergewöhnliche Belastungen im Gegensatz zur Einkommensteuer bei der Gewerbesteuer nicht in Abzug gebracht werden können . Die Gewerbesteuer ist eine vorgeschaltete Steuer , die sich nur auf Erträge eines Gewerbebetriebes bezieht und nicht durch andere Kosten oder womöglich negative Einkünfte wie Abschreibungsmodelle etc. geschmälert werden kann . Etwas Licht am Ende des Tunnels : Für die neue Steuerreform ist geplant Teile der Gewerbesteuer mit der Einkommensteuer zu verrechnen .

      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        Re^3: Gewerbesteuer + Hebesatz

        Hallo Ralph!!
        Danke für Deine Ausführungen. Ich finde es wirklich erheblich, wie die Gemeinden mitkassieren. Gibt es eigentlich schon konkrete Daten für die Steuerreform?

        Gruß Steven [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach einem Tag hilfreich
          Re^4: Gewerbesteuer + Hebesatz

          Ich habe über diese Verrechnung von Gewerbesteuer mit Einkommensteuer leider auch nur in Fachzeitschriften gelesen .
          Genaue Angaben über Umfang u. Zeitrahmen konnte ich (auch über meinen ansonsten guten Steuerberater) noch nicht in Erfahrung bringen . Vielleicht weiss jemand anderes mehr darüber .

          • Antwort von nach einem Tag 3 hilfreich
            Re^5: Steuersenkungsgesetz

            Ich habe über diese Verrechnung von Gewerbesteuer mit
            Einkommensteuer leider auch nur in Fachzeitschriften gelesen .
            Genaue Angaben über Umfang u. Zeitrahmen konnte ich (auch über
            meinen ansonsten guten Steuerberater) noch nicht in Erfahrung
            bringen . Vielleicht weiss jemand anderes mehr darüber .
            Das Gesetz hat Anfang August den Bundesrat passiert und beinhaltet zur Anrechnung der Gewerbesteuer folgendes:

            „3. Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
            § 35
            (1) Die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen
            mit Ausnahme der §§ 34f und 34g, ermäßigt sich, soweit sie anteilig auf im zu
            versteuernden Einkommen enthaltene gewerbliche Einkünfte entfällt,

            1. bei Einkünften aus gewerblichen Unternehmen im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1
            Nr. 1 um das 1,8fache des jeweils für den dem Veranlagungszeitraum entsprechenden
            Erhebungszeitraum nach § 14 des Gewerbesteuergesetzes für das Unternehmen
            festgesetzten Steuermessbetrags (Gewerbesteuer-Messbetrag); Absatz 3 Satz 4
            ist entsprechend anzuwenden;

            2. bei Einkünften aus Gewerbebetrieb als Mitunternehmer im Sinne des § 15 Abs. 1
            Satz 1 Nr. 2 und 3
            um das 1,8fache des jeweils für den dem Veranlagungszeitraum entsprechenden
            Erhebungszeitraum festgesetzten anteiligen Gewerbesteuer-Messbetrags.

            MfG
            Undine

            • Antwort von nach 21 Tagen hilfreich
              Re^6: Steuersenkungsgesetz


              2. bei Einkünften aus Gewerbebetrieb als Mitunternehmer im
              Sinne des § 15 Abs. 1
              Satz 1 Nr. 2 und 3
              um das 1,8fache des jeweils für den dem Veranlagungszeitraum
              entsprechenden
              Erhebungszeitraum festgesetzten anteiligen
              Gewerbesteuer-Messbetrags.
              hi undine,

              so trifft man sich wieder...
              mit dem 1,8 fachen habe ich schon mal nachgerechnet, macht wohl nur was her, wenn der hebesatz unter 350% liegt (die gemeinde
              zeige mir). das ist auch hauptkritikpunkt der cdu/csu. anstatt
              der 1,8 hatten man erst an eine 2,1 gedacht...

              aber trotz alledem blieb leicht unklar, das die gewerbesteuer
              gleichzeitig auch betriebsausgaben sind und den gewinn mindern.

              gruss

              tibor

            • Antwort von nach 21 Tagen 2 hilfreich
              Re^7: Steuersenkungsgesetz

              so trifft man sich wieder...
              Hi Tibor *wink*, mit dem 1,8 fachen habe ich schon mal nachgerechnet, macht
              wohl nur was her, wenn der hebesatz unter 350% liegt (die
              gemeinde
              zeige mir).
              Bitteschön:

              http://www.ihk.de/gwst/diht040.htm

              Neubrandenburg z.B., aber auch noch einige andere kleine Gemeinden in den NBL. aber trotz alledem blieb leicht unklar, das die gewerbesteuer
              gleichzeitig auch betriebsausgaben sind und den gewinn
              mindern.
              Stimmt!
              Ich habe den Thread garnicht ganz gelesen, sondern nur das "Neue" lt. Steuer*schluck*senkungsgesetz gepostet.
              Na dann mach Dich mal ran und erläutere die Berechnung der GewSt-RS nach Divisormethode :-))

              MfG
              Undine

            • Antwort von nach 21 Tagen hilfreich
              Re^8: Steuersenkungsgesetz

              hi,

              glaube das gewerbesteuerrückstellung hier weniger interessiert.
              aber das mit dieser 1,8 ist echt ein witz, geht man davon aus
              (habe ich irgendwo mal gelesen), das fast 80% aller gewerbesteuern in gemeinden erhoben werden, die einen HS jenseits der 400 haben...

              berlin, frankfurt main, hamburg und muenchen zusammen haben bestimmt in der summe weit doppelt soviel GewSt Einnahmen als die ganzen 5 neuen laender...

              das ist doch mal wieder sehr berechnend von herrn eichel...

              soweit


              tibor


              p.s. zur steuerreform gibt es ein buch vom haufeverlag, welches von pricew aterhouse coopers geschrieben wurde... alles sahnig erklärt.

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