Gewerbesteuer + Hebesatz

Hallo Forum!

Wie setzt sich eigentlich die Gewerbesteuer zusammen?
Bezieht sie sich auf das zu versteuernde Einkommen, oder
auf die verbleibende Summe nach der Einkommensversteuerung.

Bitte: ich bin der totale Laie!!

Hallo Sven,
die Gewerbesteuer ist meine Lieblingssteuer *grummel*.
Sie wird berechnet nach dem von Dir ermittelten Gewerbeertrag. Die ersten 48.000,-- DM sind steuerfrei. Darüberhinaus steigt der Steuersatz je 24.000,-- DM um jeweils 1% bis auf maximal 5%. Beispiel: Gewinn lt. Einnahme-Überschuß- bzw. Gewinn- und Verlust-Rechnung 113.580,–. 48.000,-- sind frei; auf 24.000,-- entfällt 1%, auf 24.000,-- 2%, auf die restlichen 17.500,-- (der Ertrag wird auf volle Hunderte abgerundet) 3%. Zusammen macht das also 240,-- + 480,-- +525,-- = 1.245,-- DM. Nun wäre es schön, wäre das die Gewerbesteuer - es gibt jedoch noch einen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlichen Hebesatz, mit dem dieser Betrag multipliziert wird. Beträgt dieser z.B. 450%, macht die Gewerbesteuer in diesem Beispiel 5.602,50 DM. Der einzige Trost dabei ist, dass sie den Gewerbeetrag und damit Deine Steuerlast mindert.
Ich wünsch Dir trotzdem, dass Du gaaaanz viel Gewerbesteuer zahlen musst.
wolle

Ergänzend zu den Ausführungen von Wolle ist für einen absoluten Laien noch von Bedeutung , daß die Ausgangswerte für Einkommensteuer u. Gewerbesteuer sich auch dahingehend unterscheiden , daß alle Sonderausgaben wie Versicherungsaufwendungen u. außergewöhnliche Belastungen im Gegensatz zur Einkommensteuer bei der Gewerbesteuer nicht in Abzug gebracht werden können . Die Gewerbesteuer ist eine vorgeschaltete Steuer , die sich nur auf Erträge eines Gewerbebetriebes bezieht und nicht durch andere Kosten oder womöglich negative Einkünfte wie Abschreibungsmodelle etc. geschmälert werden kann . Etwas Licht am Ende des Tunnels : Für die neue Steuerreform ist geplant Teile der Gewerbesteuer mit der Einkommensteuer zu verrechnen .

Hallo Ralph!!
Danke für Deine Ausführungen. Ich finde es wirklich erheblich, wie die Gemeinden mitkassieren. Gibt es eigentlich schon konkrete Daten für die Steuerreform?

Gruß Steven

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich habe über diese Verrechnung von Gewerbesteuer mit Einkommensteuer leider auch nur in Fachzeitschriften gelesen .
Genaue Angaben über Umfang u. Zeitrahmen konnte ich (auch über meinen ansonsten guten Steuerberater) noch nicht in Erfahrung bringen . Vielleicht weiss jemand anderes mehr darüber .

Ich habe über diese Verrechnung von Gewerbesteuer mit
Einkommensteuer leider auch nur in Fachzeitschriften gelesen .
Genaue Angaben über Umfang u. Zeitrahmen konnte ich (auch über
meinen ansonsten guten Steuerberater) noch nicht in Erfahrung
bringen . Vielleicht weiss jemand anderes mehr darüber .

Das Gesetz hat Anfang August den Bundesrat passiert und beinhaltet zur Anrechnung der Gewerbesteuer folgendes:

„3. Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
§ 35
(1) Die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen
mit Ausnahme der §§ 34f und 34g, ermäßigt sich, soweit sie anteilig auf im zu
versteuernden Einkommen enthaltene gewerbliche Einkünfte entfällt,

  1. bei Einkünften aus gewerblichen Unternehmen im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1
    Nr. 1 um das 1,8fache des jeweils für den dem Veranlagungszeitraum entsprechenden
    Erhebungszeitraum nach § 14 des Gewerbesteuergesetzes für das Unternehmen
    festgesetzten Steuermessbetrags (Gewerbesteuer-Messbetrag); Absatz 3 Satz 4
    ist entsprechend anzuwenden;

  2. bei Einkünften aus Gewerbebetrieb als Mitunternehmer im Sinne des § 15 Abs. 1
    Satz 1 Nr. 2 und 3
    um das 1,8fache des jeweils für den dem Veranlagungszeitraum entsprechenden
    Erhebungszeitraum festgesetzten anteiligen Gewerbesteuer-Messbetrags.

MfG
Undine

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  1. bei Einkünften aus Gewerbebetrieb als Mitunternehmer im
    Sinne des § 15 Abs. 1
    Satz 1 Nr. 2 und 3
    um das 1,8fache des jeweils für den dem Veranlagungszeitraum
    entsprechenden
    Erhebungszeitraum festgesetzten anteiligen
    Gewerbesteuer-Messbetrags.

hi undine,

so trifft man sich wieder…
mit dem 1,8 fachen habe ich schon mal nachgerechnet, macht wohl nur was her, wenn der hebesatz unter 350% liegt (die gemeinde
zeige mir). das ist auch hauptkritikpunkt der cdu/csu. anstatt
der 1,8 hatten man erst an eine 2,1 gedacht…

aber trotz alledem blieb leicht unklar, das die gewerbesteuer
gleichzeitig auch betriebsausgaben sind und den gewinn mindern.

gruss

tibor

so trifft man sich wieder…

Hi Tibor *wink*,

mit dem 1,8 fachen habe ich schon mal nachgerechnet, macht
wohl nur was her, wenn der hebesatz unter 350% liegt (die
gemeinde
zeige mir).

Bitteschön:

http://www.ihk.de/gwst/diht040.htm

Neubrandenburg z.B., aber auch noch einige andere kleine Gemeinden in den NBL.

aber trotz alledem blieb leicht unklar, das die gewerbesteuer
gleichzeitig auch betriebsausgaben sind und den gewinn
mindern.

Stimmt!
Ich habe den Thread garnicht ganz gelesen, sondern nur das „Neue“ lt. Steuer*schluck*senkungsgesetz gepostet.
Na dann mach Dich mal ran und erläutere die Berechnung der GewSt-RS nach Divisormethode :smile:)

MfG
Undine

1 Like

hi,

glaube das gewerbesteuerrückstellung hier weniger interessiert.
aber das mit dieser 1,8 ist echt ein witz, geht man davon aus
(habe ich irgendwo mal gelesen), das fast 80% aller gewerbesteuern in gemeinden erhoben werden, die einen HS jenseits der 400 haben…

berlin, frankfurt main, hamburg und muenchen zusammen haben bestimmt in der summe weit doppelt soviel GewSt Einnahmen als die ganzen 5 neuen laender…

das ist doch mal wieder sehr berechnend von herrn eichel…

soweit

tibor

p.s. zur steuerreform gibt es ein buch vom haufeverlag, welches von pricew aterhouse coopers geschrieben wurde… alles sahnig erklärt.