Wegfall der Pauschale vermieteter Wohnraum

Hallo Leute,
in den Vordrucken V der Steuererklärungen für 97 und 98 konnte man eine Pauschale von DM 42,- als Werbungskosten geltend machen. Diese Möglichkeit der Pauschalierung ist nun weggefallen. Was kann ich machen, wenn ich im guten Glauben an die Möglichkeit der Einsetzbarkeit der Pauschale keine Quittungen und Nachweise über die Instandhaltung der Wohnung aufbewahrt habe? Ist die Pauschale ersatzlos gestrichen worden? Was tun?

Markus

Hallo Markus,

die WK-Pauschale wurde durch das Steuerentlastungsgesetz 1999 ersatzlos gestrichen. Dieses Gesetz ist vom 19.12.1998 und war vor dem 01.01.1999 veröffentlicht, so daß jeder die Möglichkeit hatte, sich danach auszurichten.

Ich sehe hier keinen Raum für Treu und Glaube o.ä.

Einzige Möglichkeit, mach deinen StB haftbar, wenn er versäumt hat, Dich auf die Neuregelung hinzuweisen.

Ansonsten heißt es nun für Dich WK „glaubhaft machen“.

MfG
Undine