Hallo,
angenommen jemand hat ein studierendes Kind welches auswärts wohnt. Dieses Kind wird monatlich finanziell zusätzlich zum Bafög von den Eltern unterstützt.
Können diese Zahlungen in der Steuererklärung der Eltern als SOnderausgaben (Unterhalt) angesetzt werden?
Grüße,
Sebastian