[ESt] Unterhalt für stud. Kind = Sonderausgaben?

Hallo,

angenommen jemand hat ein studierendes Kind welches auswärts wohnt. Dieses Kind wird monatlich finanziell zusätzlich zum Bafög von den Eltern unterstützt.
Können diese Zahlungen in der Steuererklärung der Eltern als SOnderausgaben (Unterhalt) angesetzt werden?

Grüße,
Sebastian

Solange man Kindergeld bekommt, kann nichts abgesetzt werden außer einem Freibetrag für auswärtige Unterbringung, der jedoch durch eigene Bezüge hier nicht mehr in Frage kommt.

Außerdem sollten die Zahlungen der BafögStelle bekannt sein und ich denke das ist nicht der Fall.