Kapitalertragssteuer auf Zinsen?

Von: , Frage gestellt am Di, 3. Okt 2000

Hallöle!! Eurer Laie ist mal wieder am Start! Jöööö!!!

Die Kapitalertragssteuer...ich bringe meinen Gewinn, dem
die ESt und die GSt bereits abgezogen wurden, brav auf
mein Konto (brav könnte ich hier wohl auch mit "e" am Ende
schreibe: vom engl. brav = tapfer). Erschlägt die Kapitalertragssteuer dann "nur" meine Zinsen, oder auch den eingezahlten Grundbetrag?

Jaja, ich weiß, dieser Kinnerkram nervt...aber ich weß es
wirklich net!!

Grüßkens

Steven

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Minuten hilfreich
    Ich nochmal kurz

    Sorry, meine natürlich "brave" und nicht "brav"....(konzentriertes Unvermögen) (grins)

  2. Antwort von nach 11 Stunden 2 hilfreich
    Re: Kapitalertragssteuer auf Zinsen?

    Hallo Steven, Die Kapitalertragssteuer...ich bringe meinen Gewinn, dem
    die ESt und die GSt bereits abgezogen wurden, brav auf
    mein Konto (brav könnte ich hier wohl auch mit "e" am Ende
    schreibe: vom engl. brav = tapfer). Erschlägt die
    Kapitalertragssteuer dann "nur" meine Zinsen, oder auch den
    eingezahlten Grundbetrag?
    Also, vorausgesetzt ich habe Deine Frage richtig verstanden,:

    Die Kapitalertragsteuer wird nur auf den Kapitalertrag, also die Zinsen fällig.
    Deine Bank berechnet sie Dir aber nur wenn Du keinen Freistellungsauftrag erteilt hast.
    Bei Zinsen auf Bankguthaben heißt sie übrigens "Zinsabschlagsteuer".


    MfG
    Undine

    • Antwort von nach 20 Tagen hilfreich
      Re^2: Kapitalertragssteuer auf Zinsen?


      Also, vorausgesetzt ich habe Deine Frage richtig verstanden,:

      Die Kapitalertragsteuer wird nur auf den Kapitalertrag, also
      die Zinsen fällig.
      Deine Bank berechnet sie Dir aber nur wenn Du keinen
      Freistellungsauftrag erteilt hast.
      Bei Zinsen auf Bankguthaben heißt sie übrigens
      "Zinsabschlagsteuer".


      MfG
      Undine
      hi, ergaenzend zu undine,

      sofern kein freistellungsauftrag vorliegt (pro person max. 3100,- DM, wird KapESt und SolZ faellig.

      BSp.

      du erzielst Zinseinkünfte 10.000,-
      freistellungsauftrag v. 3.000,- erteilt
      deshalb mit KapESt belastet7.000,-
      davon 30% 2.100,-
      darauf Soli 5,5% 115,50

      bekommst also ausgezahlt 7.784,50

      die gezahlten kapest und solz sind als quasi EStvorauszahlungen
      zu bewerten...


      gruss

      tibor

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