Hallöle!! Eurer Laie ist mal wieder am Start! Jöööö!!!
Die Kapitalertragssteuer…ich bringe meinen Gewinn, dem
die ESt und die GSt bereits abgezogen wurden, brav auf
mein Konto (brav könnte ich hier wohl auch mit „e“ am Ende
schreibe: vom engl. brav = tapfer). Erschlägt die Kapitalertragssteuer dann „nur“ meine Zinsen, oder auch den eingezahlten Grundbetrag?
Jaja, ich weiß, dieser Kinnerkram nervt…aber ich weß es
wirklich net!!
Die Kapitalertragssteuer…ich bringe meinen Gewinn, dem
die ESt und die GSt bereits abgezogen wurden, brav auf
mein Konto (brav könnte ich hier wohl auch mit „e“ am Ende
schreibe: vom engl. brav = tapfer). Erschlägt die
Kapitalertragssteuer dann „nur“ meine Zinsen, oder auch den
eingezahlten Grundbetrag?
Also, vorausgesetzt ich habe Deine Frage richtig verstanden,:
Die Kapitalertragsteuer wird nur auf den Kapitalertrag, also die Zinsen fällig.
Deine Bank berechnet sie Dir aber nur wenn Du keinen Freistellungsauftrag erteilt hast.
Bei Zinsen auf Bankguthaben heißt sie übrigens „Zinsabschlagsteuer“.
Also, vorausgesetzt ich habe Deine Frage richtig verstanden,:
Die Kapitalertragsteuer wird nur auf den Kapitalertrag, also
die Zinsen fällig.
Deine Bank berechnet sie Dir aber nur wenn Du keinen
Freistellungsauftrag erteilt hast.
Bei Zinsen auf Bankguthaben heißt sie übrigens
„Zinsabschlagsteuer“.
MfG
Undine
hi, ergaenzend zu undine,
sofern kein freistellungsauftrag vorliegt (pro person max. 3100,- DM, wird KapESt und SolZ faellig.
BSp.
du erzielst Zinseinkünfte 10.000,-
freistellungsauftrag v. 3.000,- erteilt
deshalb mit KapESt belastet7.000,-
davon 30% 2.100,-
darauf Soli 5,5% 115,50
bekommst also ausgezahlt 7.784,50
die gezahlten kapest und solz sind als quasi EStvorauszahlungen
zu bewerten…