[EÜR] Fahrt vom Unternehmer Wohn ->Arbeit ab 20

Da stellt sich doch die Frage wie der geldwerte Vorteil für fahrten zwischen wohnung und betriebsstätte des unternehmers im fall eines gemischt genutzten firmen kfz (betriebliche nutzung > 50%) ab 2007 zu besteuern ist?

Da stellt sich doch die Frage wie der geldwerte Vorteil für
fahrten zwischen wohnung und betriebsstätte des unternehmers
im fall eines gemischt genutzten firmen kfz (betriebliche
nutzung > 50%) ab 2007 zu besteuern ist?

Hi!

und ich wollte gerade schreiben, wo „§ 5 1 Nr. 6 EStG“ ist? :smile:
Antwort auf deine Frage: wie schon 2006, oder? Bisher konnte der Unternehmer für diese Fahrten auch nur soviel Betriebsausgaben abziehen, wie die Entfernungspauschale abgab. Ab 2007 ist das eben gestrichen, also bucht man den Anteil am besten auf „Betriebsausgaben nicht abzugsfähig“, oder?

Bsp. Kfz 20.000km p.a. 5.000kmprivat; Fahrten Wohnung-Arbeit tgl. 5km Entfernung; Rest Dienstfahrten; Kosten 10.000 Euro

–>

2.500,- --> Privat
5 x 2 x 230 = 2.300km von 20.000km = 11,5% Entfallen auf n.abzgf. = 1.150 Euro --> Privat

ergo: 10.000 - 2.500 - 1.150 = 6.350 Euro auf Dienstfahrten = BA!

Oder wo soll das Problem sein?

Mfg vom

showbee

[MOD] Komplettzitat gelöscht

§ 5 oder § 4 -scheiß egal; materiell liegen 2006 bei fahrten zwischen wohung und betriebstätte in höhe des positiven unterschiedsbetrag zwischen dem ermittelten privaten nutzungswert und den jeweiligen entfernungspauschalen nicht abzugsfähige BA vor, welche sich gewinnerhöhend auswirken.
d.h.

  • Privater Nutzungswert
    ./. km x 0,30€ x Tage pro Jahr (für Fahrten Wohnung - Betriebsstätte)
  • ggf. Wahlrecht zur teilweise Lohnsteuerpauschalierung nach § 40 II S. 2 Estg (stimmt wirklich!)
    = Nicht abzugsfähige BA

Ist da 2007 auch so?

Nachfrage

  • Privater Nutzungswert
    ./. km x 0,30€ x Tage pro Jahr (für Fahrten Wohnung -
    Betriebsstätte )
  • ggf. Wahlrecht zur teilweise Lohnsteuerpauschalierung nach §
    40 II S. 2 Estg (stimmt wirklich!)
    = Nicht abzugsfähige BA

Hallo,

reden wir über Arbeitnehmer oder Unternehmer???

Das Ergebnis bisher, alles was BA über der Pauschale war, ist n. abzugsf., das ist auch weiterhin so. Da jetzt die Pauschale geringer wird, werden die n. abzugsf. BA eben größer.

Mfg vom

showbee

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Stimmt, aber in meinem text steht, das diese regelung ab 2007 nicht mehr angewendet wird, siehe gesetz vom 19.7.2006

Stimmt, aber in meinem text steht, das diese regelung ab 2007
nicht mehr angewendet wird, siehe gesetz vom 19.7.2006

Hallo!

ein klassischer Doobie??? ICH FINDE SO EINEN HINWEIS NICHT!!! Also bitte den ganzen Sachverhalt ausformulieren, dann nochmal drüberlesen, dann Frage formulieren. Nicht hier Brocken einwerfen… hatten wir doch schonmal, oder?

Vielleicht antworten dann auch andere, aber die haben keine Lust Brocken aus der Nase zu ziehen… ich weiss schon gar nicht mehr, warum ich das schon wieder mache!

Ab 2007 gibts die EP für die 1. 20km nicht mehr, also auch keine BA für den Teil, sonst ändert sich nichts. Was denn auch?

der showbee