Kann mir jemand sagen - ob es die Möglichkeit gibt gegen eine getrennte Veranlagung - im Trennungsjahr Einspruch einzulegen - wenn die Wiederspruchsfrist von 4 Wochen bei einem der Partner schon abgelaufen ist?
Die 1. Trennung fand im Oktober 2004 statt - nach einem Versöhnungsversuch zog der Mann im März 2005 entgültig aus! Für 2004 wurde eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben. Für 2005 behielt die Frau einvernehmlich die Steuerklasse III - der Mann IV.
Da das Paar sich jedoch nach dem Trennungsjahr im August 2006 scheiden ließ - und kein Kontakt mehr gepflegt wurde, fertigte jeder seine Steuererklärung getrennt an - der Mann im Mai - die Frau im September.
Der Mann arbeitet nur auf 400 Euro basis - und erhielt nur eine Rückerstattung wegen zuviel abgeführter Steuer seitens des Arbeitgebers. Die Frau soll trotz hoher Werbungskosten und etwas über 1000 Euro monatlichem Einkommen - 980 Euro ans Finanzamt zahlen.
Gibt es die Möglichkeit - wenn beide Partner sich einig sind - die Steuererklärung erneut und diesmal „zusammen Veranlagt“ durchzuführen?
Beide waren sich über die steuerlichen Vor- und Nachteile zuvor nicht bewusst!
Solange bei einem Steuerbescheid die 1-monatie Einspruchsfrist nicht abgelaufen ist, wäre ein Einspruch zulässig, dem dann durch Zusammenveranlagung abgeholfen wird
Es ist ohnehin unzulässig, wenn einer der Ehepartner, der keine stpfl. Einkünfte hat, getrennte Veranlagung beantragt, um dem anderen finanziell zu schaden.
3.Auch nach Ablauf der Einspruchsfrist ist noch eine Änderung möglich. Denn die neue Wahl stellt ein rückwirkendes Ereignis dar.
Es ist ohnehin unzulässig, wenn einer der Ehepartner, der
keine stpfl. Einkünfte hat, getrennte Veranlagung beantragt,
um dem anderen finanziell zu schaden.
Hallo,
das (Verbot der sittenwidrigen Rechtsausübung) bewirkt aber maximal eine Schadenersatzpflicht des einen Ehegatten gegenüber dem anderen. Es bewirkt aber nicht, dass das Finanzamt tätig werden muss. Das sollte man schön auseinander halten.