Hallo zusammen,
angenommen, jemand hat bereits im Jahr 2003 eine Bauanzeige eingereicht, um sich die damalige Eigenheimzulage zu sichern.
Ein Bauantrag war nicht erforderlich, da es sich um den Ausbau eines Dachgeschosses handelt.
Dieser Ausbau würde in diesem Jahr fertiggestellt und vom Eigentümer auch noch in diesem Jahr selbst bezogen.
Die Frage: Gibt es sonst noch Bedingungen die zu erfüllen wären, damit die Eigenheimzulage und das Baukindergeld ab 2006 in Anspruch genommem werden könnten? (z.B. Mindestinvestition, … )
Gruß JoKu