[EHZ] Bauanzeige 2003, Dachgeschoß ab 2006 nutzen

Hallo zusammen,

angenommen, jemand hat bereits im Jahr 2003 eine Bauanzeige eingereicht, um sich die damalige Eigenheimzulage zu sichern.
Ein Bauantrag war nicht erforderlich, da es sich um den Ausbau eines Dachgeschosses handelt.
Dieser Ausbau würde in diesem Jahr fertiggestellt und vom Eigentümer auch noch in diesem Jahr selbst bezogen.

Die Frage: Gibt es sonst noch Bedingungen die zu erfüllen wären, damit die Eigenheimzulage und das Baukindergeld ab 2006 in Anspruch genommem werden könnten? (z.B. Mindestinvestition, … )

Gruß JoKu

Die Frage: Gibt es sonst noch Bedingungen die zu erfüllen
wären, damit die Eigenheimzulage und das Baukindergeld ab 2006
in Anspruch genommem werden könnten? (z.B.
Mindestinvestition, … )

Hi,

nein, Einkünftegrenzen sind zu beachten, Kinder müssen KiFB/KiGfähig
sein, Kosten sollten schon wenigstens so hoch sein, dass 2,5% davon
wenigstens die Arbeitszeit zum Antrag wert sind.

Mfg vom

showbee