[Alg] wie Ende der selbst. Tätigkeit FA mitteilen?

Hallo,

Wenn man eine beim Finanzamt gemeldete selbständige Tätigkeit wieder aufgibt, wie teilt man dies beim Finanzamt mit?
Reicht ein Telefonanruf beim zuständigen Sachbearbeiter oder muss dies schriftlich bzw. über ein eigenes Formular gemacht werden?

Viele Grüße,

Jona

Hallo,

man zeigt das an, weil man dann nicht mehr mit UStVAPflichten behelligt
wird. Zur letzten EStE gehört dann eine Schlussbilanz, AUCH wenn man
vorher nur eine EÜR gemacht hat!

Mfg vom

showbee

Servus,

Leute, die Angst vor dem Bilanzieren (einschließlich Ermittlung des Übergangsgewinnes/Verlustes) haben, lassen die selbständige Tätigkeit innerhalb eines Zeitraums von ein bis zwei Jahren „verplätschern“, geben noch eine Zeit lang USt-VAn als Nullmeldungen ab, und fragen am Ende, wenn es keine deutlich sichtbaren Aktiva oder Passiva mehr gibt, ob man auf dem FA mit einer letzten abschließenden Überschussrechnung einverstanden ist. Weil die Übergangsergebnisermittlungen nicht grad auf flammende Begeisterung stoßen, stößt diese Bitte öfter mal auf wohlwollend väterliche Duldung - wenn ich jetzt noch als Gegensatz „zimtzickenhaftes Getue“ setze, kostet das sicher wieder einen Fünfer in die Chauvikasse.

Schöne Grüße

MM

lassen die
selbständige Tätigkeit innerhalb eines Zeitraums von ein bis
zwei Jahren „verplätschern“, geben noch eine Zeit lang USt-VAn
als Nullmeldungen ab, und fragen am Ende, wenn es keine
deutlich sichtbaren Aktiva oder Passiva mehr gibt, ob man auf
dem FA mit einer letzten abschließenden Überschussrechnung
einverstanden ist. Weil die Übergangsergebnisermittlungen
nicht grad auf flammende Begeisterung stoßen, stößt diese
Bitte öfter mal auf wohlwollend väterliche Duldung

Hi Martin,

wo man allerdings unterscheiden muss zwischen den verschiedenen „selbst. Tätigkeiten“ und deren Art und Umfang. Bei einem kleinen scheinselbständigen Freiberufler, der in Bürogemeinschaft allerhöchstens einen PC, Software und paar Bücher im Betriebsvermögen hat, mag das zutreffen. Anders schon bspw. bei denen die mehr Material gekauft haben (des Architekts Zeichentisch, des Steuerberaters Büroeinrichtung für 10 Angestellte…) und natürlich überhaupt no-go bei Ärzten mit eigener Praxis.

Insoweit mag dein Tip also für den kleinen „Nebenberufler“ zutreffen, nicht aber auf den Regel-Freiberufler. Gerade wenn bspw. ein Kfz mal im Betriebsvermögen war, wirds wohl nix mehr.

Andererseits muss man auch überlegen, ob es sinnvoll ist, die Tätigkeit „auslaufen“ zu lassen. Gerade wenn man Sozialkassen in Anspruch nehmen will, werden diese bei sowas „hibbelig“, weil sie denken, da geht Geld an denen vorbei. Auch das Finanzamt mag sich wundern, wenn man hübsch weiter VoSt geltend macht ohne USt entstehen zu lassen. Da sollte man nicht übertreiben. Last but not least mögen auch manche Arbeitgeber nicht, wenn man Nebentätigkeiten hat!

Wie immer im Steuerrecht: Es kommt auf den Einzelfall an!

Mfg vom

showbee