Person A möchte dieses Jahr die Studienkosten durch die Festtstellung eines Verlustvortrags gemäß BFH-Urteil vom 1.3.2006 XI R 33/04 und BFH-Urteil vom 12.6.2002 BStBl II S.681 geltend machen. Ein Großteil der Kosten fällt dabei auf einen Auslandsaufenthalt(Studium) im Jahre 2003.
Person A überlegt sich, ob neben den Flugkosten auch ein Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten geltend gemacht werden können, bzw. welche Kosten sonst noch steuerlich berücksichtigt werden könnten. Teile der Kosten wurden durch ein Stipendium finanziert. Ist dieses in voller Höhe den entsprechenden Kosten entgegenzurechnen?
Person A überlegt sich, ob neben den Flugkosten auch ein
Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten geltend
gemacht werden können, bzw. welche Kosten sonst noch
steuerlich berücksichtigt werden könnten. Teile der Kosten
wurden durch ein Stipendium finanziert. Ist dieses in voller
Höhe den entsprechenden Kosten entgegenzurechnen?
Hallo,
Flug (+), VMA für die ersten 3 Monate max., Übernachtungspauschalen wohl nicht, weil bei langen Zeitraum zu unzutreffender Besteuerung führt, deswegen tatsächliche Kosten nachweisen. Abzug Stipendium ja!
könnte die VMA auch länger angesetzt werden, wenn man zwischendurch für 2 Wochen zu Hause war? Wie geht man vor, wenn die tatsächlichen Kosten sich auf eine Fremdwährung belaufen? Nimmt man den damaligen Kurs oder den heutigen?
könnte die VMA auch länger angesetzt werden, wenn man
zwischendurch für 2 Wochen zu Hause war? Wie geht man vor,
wenn die tatsächlichen Kosten sich auf eine Fremdwährung
belaufen? Nimmt man den damaligen Kurs oder den heutigen?
Hallo,
versuchen kann man viel, aber VMA sollen ja Mehraufwendungen
ersetzen, weil man sich effektiv nicht eingerichtet hat und
bspw. kein Kochgeschirr am Ort hat und deswegen mehr
Aufwendungen (Kneipe) hat als man zu Hause hätte. Legt man
diese Zielsetzung zu Grunde, ändert sich an der
Pauschalierung nichts, weil der Kurzbesuch zu Hause nichts an
der Mehr-Minder-Belastung ändert. Dies wäre nur der Fall,
wenn man nach 3Monaten effektiv den Studienort ändert und
sich in neuer Umgebung neu einrichten muss.
Zur Umrechnung sollte man den Kurs des jeweiligen Monats
nehmen, weil man natürlich so belastet ist. Umrechnung zu
aktuellen Kursen ist bei volatilen Währungen falsch. Also
taggenau muss nicht, monatsgenau wäre schön!