Person A hatte eine Ich AG die er nur bis 04/2004 ausübte. Person A infomierte per Post das AA und das Finanzamt. Person A hat sich arbeitlos gemeldet und bekam dann ein Kind. Danach nahm Sie ab 05/2005 wieder einen Job an. Person A hat für 2004 die Steuererklärung gemacht und gab diese auch für 2005 ab, ABER mit den Einnahmen des neuen Angestelltenvertrages.
Person A hat aber das Kleingewerbe nie abgemeldet.
Nun kam ein Schreiben vom Finanzamt, dass, dar Ihnen nix über eine Stillegung oder Ruhung vorliegt, sie die Einnahmen auf Summe x schätzten und Person A soll nun 401,00 € Einkommensteuer nachzahlen und ab Januar März immer vierteljährlich Einkommensteuerzahlen.
Person A hat aber per Post gleichzeitig als das AA informiert wurde auch das Finanzamt informiert.
Was kann nun passieren? Liegt es daran das Person A das Kleingewerbe nie abgemeldet hat?
muss Gewerbeabmedlung sein?
Aber wenn das FA per Post informiert wurde, reicht das nicht aus? Es soll ja nicht abgemeldet werden, sondern nur ruhen! Da kommen doch keine Kosten auf einem zu wenn es nur ruht, oder?
Vielleicht hat das Finanzamt die Post nicht bekommen, jetzt hilft zumindest nur ein Einspruch, es sei denn, der Bescheid erging unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 (1) AO. Steuererklärung nachreichen und dazu schreiben, dass das Gewerbe ruht. Wie lang eine Gewerbe ruhen kann/darf, weiß ich leider nicht, das ist Fachgebiet GewO usw.
Person A hatte eine Ich AG die er nur bis 04/2004 ausübte.
Hallo,
wie Oerdiz schon sagte: Änderungsantrag stellen! Dazu einfach die Anlage GSE für 2005 ausfüllen, bei Gewinn eine DICKE NULL. Dann das ganze mit Begleitbrief ans Finanzamt und 2-3 Tage später mal anrufen und nachfragen, obs ankam. Gleichzeitig am Telefon um Anpassung der Vorauszahlungen AUF NULL bitten, da ja nur Arbeitnehmereinkünfte vorliegen.