Hallo!
Meine Frage: Person A ist Kommanditist und übernimmt die Geschäftsführung der Komplementär-GmbH. Ist sein Gehalt, dass er für diese Tätigkeit bezieht den Einkünften aus dem Gewerbebetrieb oder denen der nichtselbstständigen Arbeit zu zuschreiben???
Nach § 15 Abs. 1 Satz 2 ist das doch eine„…Vergütung, die der Gesellschafter von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft….bezogen hat“ auch als Einkunft aus dem Gewerbebetrieb anzusehen, oder? Andererseits arbeitet er ja für die GmbH, und dann wiederum wär es ja Einkunft aus nichtselbstständiger Arbeit. Ich wäre sehr froh, wenn mir jmd. einen Tipp geben bzw. helfen könnte.
Danke,
MfG,
Lennart
Andererseits arbeitet er
ja für die GmbH, und dann wiederum wär es ja Einkunft aus
nichtselbstständiger Arbeit. Ich wäre sehr froh, wenn mir jmd.
einen Tipp geben bzw. helfen könnte.
Hallo,
wenn
- GmbH = Komplentär
- Herr X = Kommanditist
- Herr X = Gesellschafter der GmbH
- Herr X = Geschäftsführer der GmbH und somit GF der KG, dann:
sind das Mitunternehmereinkünfte. Die Vergütungen an den GmbH-GF sind im Rahmen der KG-Gewinnermittlung für die GmbH Sonderbetriebsausgaben und für den GF (der gleichzeitig KG Gesellschafter ist wie hier) auch Sonderbetriebseinnahmen.
Für die KG also nur ein Nullsummenspiel, weil +/- Null. Für den GF verändert es die Einkünfteart.
Grund: Die h.M. sagt, die Beteiligung des X an der GmbH stellt sog. Sonderbetriebsvermögen II seiner KG Beteiligung dar. Also sind die damit in Zusammenhang stehenden Einnahmen auch Sonderbetriebseinnahmen.
Mfg vom
showbee