[LoSt] 2 Minijob parallel - Abgaben des Arbeitgeb?

Ein neuer Verusch:

Person A studiert und hat einen Nebenjob bei der Firma Z auf Lohnsteuerkarte, und verdient hier jeden Monat 400 Euro.
Mitte des Jahres nimmt A noch einen zweiten Nebenjob an ohne Lohnsteuerkarte und verdient dabei 150 euro im monat.

Welche Konsequenzen hat das für den Arbeitgeber der Firma Z finanziell? Muss er diese „Lohnsteuer durch Pauschalierung“ zahlen? Wenn ja, wieviel Prozent? Für das ganze Jahr oder nur für die Zeit, in der A einen zweiten Nebenjob hatte?
Muss der Arbeitgeber der Firma Z noch andere Sachen (Steuern) zahlen?

Danke im Voraus.

Person A studiert und hat einen Nebenjob bei der Firma Z auf
Lohnsteuerkarte, und verdient hier jeden Monat 400 Euro.
Mitte des Jahres nimmt A noch einen zweiten Nebenjob an ohne
Lohnsteuerkarte und verdient dabei 150 euro im monat.

Hallo,

Arbeitgeber Z hat nichts zu tun. Er rechnet ab wie eh und je. Der neue AG muss den Job als Minijob abrechnen und zahlt 30% oben drauf, wenn der Arbeitnehmer keine zweite Steuerkarte vorlegt.

Mfg vom

showbee

Hi Showbee,
falls Person A bei Z bisher einen Minijob hat und die Lohnsteuerkarte nur existiert, weil Z die Steuer auf A andrückt, ist der Z-Job sozialversicherungsmäßig eventuell doch ein Minijob.
Beide Minijobs kommen dann zusammen über 400 Euronen.
Dat geit so nit.

Gruß JoKu

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

falls Person A bei Z bisher einen Minijob hat und die
Lohnsteuerkarte nur existiert, weil Z die Steuer auf A
andrückt, ist der Z-Job sozialversicherungsmäßig eventuell
doch ein Minijob.

Hallo,

Ausgangsfall:

Person A studiert und hat einen Nebenjob bei der Firma Z auf
Lohnsteuerkarte

Ich geh davon aus, dass das was geschrieben ist, auch stimmt. Sonst müsste man immer 1000 Möglichkeiten in Betracht ziehen… insoweit Steuerkarte ungleich Minijob. Deswegen kann beim 2. AG der Minijob problemlos abgerechnet werden.

Guten Abend,

der showbee

Ich wollte ja nur eine kleine Ergänzung zu Deiner Antwort liefern,
da es meiner Beobachtung nach bei Minijob-Arbeitgebern immer mehr in Mode kommt,
die Steuer auf den AN abzuwälzen.

Das ist zwar legal, aber wegen weniger Euros versauen AG die Stimmung bei ihren AN.

Gruß JoKu