Wenn man ein kleines Gewerbe betreibt, in dem der Gewinn Jährlich unter 1000 oder 2000 Euro liegt, ist man dann verfplichtet eine Einnahmen-Überschuß-Rechnung am Ende des Jahres zu erstellen? Oder muss man vielleicht sogar Buchführung oder ähnliches machen?
Wenn man ein kleines Gewerbe betreibt, in dem der Gewinn
Jährlich unter 1000 oder 2000 Euro liegt, ist man dann
verfplichtet eine Einnahmen-Überschuß-Rechnung am Ende des
Jahres zu erstellen? Oder muss man vielleicht sogar
Buchführung oder ähnliches machen?
Guten Tag!!!
wird es eigentlich Gewohnheit unfreundlich zu sein??? Bin ich ein Roboter??? Hmmm… gut, dann nur soviel: EÜR ja, Bilanz wohl nein. EÜR kann, muss aber nicht mit Formular EÜR. Wie sonst, wollte man seinen Gewinn ermitteln, als mit einer von beiden Arten? Schätzen??? Das wäre ein zu schlechter Witz!
Gruß (geht doch ganz leicht!)
der showbee