Angenommen Donald lernt Daisy im Internet kennen und sie heiraten. Bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Daisy wohnt sie noch für 4 Monate in Ihrer Wohnung 200 km von Donald entfernt.
Kann für diesen Zeitraum doppelte Haushaltsführung angewendet werden ?
Ich denke schon, vorausgesetzt Daisy kann nachweisen, dass sie seit der Heirat (oder auch schon frueher) ihren Lebensmittelpunkt und eigenen Hausstand in der 200 km entfernten gemeinsamen Wohnung hatte.
Also dass der Lebensmittelpunkt nun bei Donald ist, das ist klar, das muss man auch nicht nachweisen; Donald muss aber auch berufstätig sein. Ist er das nicht, gibt es auch keinen Ansatz der DHHF.
sh. BFH Urteile, auch abgedruckt R 43 LStR, H 43 LStH.
Also sowohl Donald als auch Daisy sind berufstätig an ihren jeweiligen Wohnorten, Lebensmittelpunkt war auch dort (war in der Zeit nur eine Wochenendehe). Nur Daisy wohnte schon immer dort, d.h. die doppelte Haushaultsführung ist jetzt nicht unbedingt auf die Arbeit zurückzuführen sondern auf die weit entfernte Heirat.
die doppelte Haushaltsführung ist nicht beruflich veranlasst und deshalb keine Werbungskosten. Der doppelte Haushalt ist nicht wegen der Aufnahme einer Berufstätigkeit sondern durch die private Heirat entstanden.
die doppelte Haushaltsführung ist nicht beruflich veranlasst
und deshalb keine Werbungskosten. Der doppelte Haushalt ist
nicht wegen der Aufnahme einer Berufstätigkeit
sondern durch die private Heirat entstanden.
Der BFH sieht das zu Gunsten des Fragenden aber anders.
Sehe ich genauso
denn es macht keinen entscheidenden Unterschied, ob die Wohnung am Arbeitsort aus beruflichen Gruenden begruendet oder ob sie beibehalten wurde.
denn es macht keinen entscheidenden Unterschied, ob die
Wohnung am Arbeitsort aus beruflichen Gruenden begruendet oder
ob sie beibehalten wurde.
Das ist jedoch nicht der Grund, der BFH sieht es aufgrund der Heirat so, dass dann ein neue Lebensmittelpunkt entstanden ist, deshalb auch berurliche Veranlassung obwohl es mit dem Beruf eigentlich nichts zu tun hat.