Wer weiss zufällig wie die Einkünfte aus einer steuerbefreiten
630 DM Tätigkeit, in der Zusammenveranlagung mit dem Ehegatten behandelt wird?
- wird zusammengerechnet und nachträglich besteuert
- wird nicht angerechnet
- fällt in den Progressionsvorbehalt
und danach, wie sieht es mit den angefallenen Werbungskosten für die Nebentätigkeit aus.
Ihr würdet mir wirklich sehr helfen, denn das Finanzamt möchte mir die Werbungskosten gesamt streichen:
Danke Monika