Zusammenveranlagung und Geringfügige Beschäftigung

Wer weiss zufällig wie die Einkünfte aus einer steuerbefreiten
630 DM Tätigkeit, in der Zusammenveranlagung mit dem Ehegatten behandelt wird?

  • wird zusammengerechnet und nachträglich besteuert
  • wird nicht angerechnet
  • fällt in den Progressionsvorbehalt
    und danach, wie sieht es mit den angefallenen Werbungskosten für die Nebentätigkeit aus.
    Ihr würdet mir wirklich sehr helfen, denn das Finanzamt möchte mir die Werbungskosten gesamt streichen:

Danke Monika

Hi Monika,

wenn Der Ehegatte, der den 630 DM-Job hat, sonst keine (positiven) Einkünfte hat, brauchen die 630 DM auch nicht versteuert werden. Ansonsten muß man hierfür eben nachträglich Steuern bezahlen.
Werbungskosten kannst Du für steuerfreie Einkünfte natürlich nicht ansetzen. Wenn man schon für etwas keine Steuern zahlt, kann man auch keine Werbungskosten ansetzen.

Gruß

Peter