[ESt] Zinsbesteuerung + beschränkte Steuerpflicht

Hallo liebe Experten.

Nehmen wir an:
-Ein deutscher Staatsbürger (A) wohnt im (nicht EU-) Ausland und hat keinen Wohnsitz mehr in Deutschland.
-Er hat aber immer noch ein Konto bei einer deutschen Bank mit Geld drauf.

Nun würde mich interessieren:
Muss A die Zinseinkünfte in Deutschland versteuern? Führen Banken die Steuern direkt an das Finanzamt ab? Kann A die Steuern zurückfordern? Freibetrag hat A ja vermutlich keinen mehr, oder? Werden die Zinseinkünfte im Ausland auch nochmal versteuert?

Fragen über Fragen…
Vielen Dank schon mal,
Michael

Muss A die Zinseinkünfte in Deutschland versteuern? Führen
Banken die Steuern direkt an das Finanzamt ab? Kann A die
Steuern zurückfordern? Freibetrag hat A ja vermutlich keinen
mehr, oder? Werden die Zinseinkünfte im Ausland auch nochmal
versteuert?

Hallo,

i.d.R. wird Deutschland eine Quellensteuer erheben und diese wird ggf. teilweise angerechnet oder auch nicht. Ohne genaue Kenntnisse zum Land des Wohnsitzes kann man da nichts sagen. Die meisten Doppelbesteuerungsabkommen geben dem Quellenstaat ein beschränktes Besteuerungsrecht von 15% und diese wird mitunter im Wohnsitzstaat angerechnet. Die kontoführende Bank übernimmt die Steuerabführung wie bei jedem Steuerpflichtigen auch, der Zinsen jenseits von Sparerfreibeträgen hat. Wieviel Steuerlast dann im Ausland (Wohnsitzstaat) anfällt, hängt von deren Steuerrecht ab.

Mfg vom

showbee

Hallo showbee.

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Also um konkreter zu werden, das nicht EU-Land wäre die Schweiz.

i.d.R. wird Deutschland eine Quellensteuer erheben und
diese wird ggf. teilweise angerechnet oder auch nicht.

Was meinst Du genau mit „angerechnet“?

Sorry für das nochmalige Nachfragen, aber Steuerangelegenheiten und die entsprechende Terminologie sind mir nicht sehr geläufig.

Viele Grüße,
Michael

Hallo Showbee,

vom Grundsatz her hast du recht, aber in § 49 EStG ist die Versteuerung von Zinsen nur geregelt, wenn sie besonders gesichert sind.
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p49.html

dort unter § 49 Abs. 1 Nr. 5 c

Deshalb erhebt Deutschland auf Zinsen, die Personen ohne unbeschränkte Steuerpflicht erhalten, keine Steuer. Etwas anderes sind Dividenden. Hier wird wie von dir beschrieben Quellensteuer abgezogen. Soweit das mehr als 15% muss man beim Bundesamt für Steuern einen Antrag auf Teilerstattung stellen.
http://www.bzst.bund.de/

Die Bank beachtet das im Regelfall gleich und zieht nichts ab. Wenn doch, ist ein Antrag beim Betriebsstättenfinanzamt der Bank auf Erstattung zu stellen.

Schöne Grüße
C.

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