[ESt] Definition:Steuerfreie Aufwandsentschädigung

Hallo zusammen,
kurze Frage zum Thema „Steuerfreie Aufwandsentschädigung“.

Die Zahlung von Aufwandsentschädigungen ist bis zu dem Jahresbetrag von 1.848 € steuerfrei. Können also darüber auch Einmalzahlungen abgesetzt werden, oder ist eine regelmäßige Tätigkeit notwendig (zB Übungsleiter)

Welchen Nachweis verlangt das Finanzamt für die zu Grunde liegende Tätigkeit?

Vielen Dank für Hinweise zu dem Thema

Christof.

Die Zahlung von Aufwandsentschädigungen ist bis zu dem
Jahresbetrag von 1.848 € steuerfrei. Können also darüber auch
Einmalzahlungen abgesetzt werden, oder ist eine regelmäßige
Tätigkeit notwendig (zB Übungsleiter)

Hallo,

§ 3 Nr. 26 EStG spricht nur von „Einnahmen aus … bis zur Höhe von insgesamt 1.848 Euro im Jahr.“ Eine Einschränkung auf laufende Einnahmen gibt es nicht.

Mfg vom

showbee