Gibt es eigentlich für einen Freiberufler mit EÜR auch eine Möglichkeit, einen zuvor (vor dem Selbständigmachen) privat gekauften Computer nun in das Betriebsvermögen einzubringen und (ausgehend von dessen aktuellen Restwert) abzuschreiben?
Ähnlich, wie z.B. Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ja auch Sacheinlagen vornehmen könnten (bzw. ja schlicht den gebrauchten privaten PC an die Gesellschaft verkaufen könnten)?