[EÜR] Privaten PC einbringen / Sacheinlage

Hallo,

noch eine (dumme?) Frage:

Gibt es eigentlich für einen Freiberufler mit EÜR auch eine Möglichkeit, einen zuvor (vor dem Selbständigmachen) privat gekauften Computer nun in das Betriebsvermögen einzubringen und (ausgehend von dessen aktuellen Restwert) abzuschreiben?

Ähnlich, wie z.B. Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ja auch Sacheinlagen vornehmen könnten (bzw. ja schlicht den gebrauchten privaten PC an die Gesellschaft verkaufen könnten)?

Danke
und viele Grüße

Frank

Hallo,

ja, das ist eine Betriebsausgabe zum Zeitpunkt des Einlegens des Wirtschaftsguts in das Betriebsvermögen, und zwar mit dem gemeinen Wert (=Marktwert).

Gruß

der Petz

Hallo Petz,

danke für Deine Antwort!

ja, das ist eine Betriebsausgabe zum Zeitpunkt des Einlegens
des Wirtschaftsguts in das Betriebsvermögen, und zwar mit dem
gemeinen Wert (=Marktwert).

Den gemeinen Wert ermittelt man dann wohl am besten anhand der AfA-Tabellen oder kurzem „Preisspiegel“ z.B. bei ebay, denke ich?

Dann stellt man sich quasi einen Eigenbeleg aus und verbucht den…

Viele Grüße
Frank