[ESt] Spesen ansetzen, wenn keine Kosten getragen?

Hallo,

möchte folgende Situation schildern:

Chef fliegt mit seinem Mitarbeiter ins Ausland für zwei Tage. Dort werden die beide bei einem Bekannten vom Chef privat untergebracht. Dementsprechend essen die beide entweder beim Bekannten, oder im Restaurant, wo natürlich der Chef bezahlt.
Sie führen die vorgeplannten Gespräche durch und fliegen zurück.

Wie sind in diesem Fall die Spesen zu berechnen? Für den Flugticket, die Restaurantrechnungen u.ä. werden die Quittungen vorgelegt. Und was ist mit Spesen für’s Übernachten und Essen, wenn das nichts gekostet hat?

Danke

Kosten für gemischt veranlasste Auslandsreisen werden neuerdings anteilig aufgeteilt, somit vollkommen normal, sofern das Verhaältnis der privat und beruflich veranlassten anteile dokumentiert ist.

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Und was ist mit Spesen für’s Übernachten
und Essen, wenn das nichts gekostet hat?

Kosten für gemischt veranlasste Auslandsreisen werden
neuerdings anteilig aufgeteilt, somit vollkommen normal,
sofern das Verhaältnis der privat und beruflich veranlassten
anteile dokumentiert ist.

Hi,

na, ich glaub die Frage war: Können Pauschalen auch angesetzt werden, wenn gar keine Kosten entstanden sind?

Die Antwort: Ja, soweit der Ansatz nicht zu einer unzutreffenden Besteuerung führt. Die Auslandspauschalen sind nunmal Pauschalen für Verpflegung und Übernachtung. Die einzelnen Steuerpflichtigen werden mal mehr, mal weniger tatsächliche Kosten haben. IdR ist aber der Ansatz möglich, soweit es nicht völlig absurd wird. Bspw. Busfahrer schläft im Bus und setzt für nahezu das ganze Jahr ÜNPauschalen an.

Solange es hier bei einer Reise mit wenigen Tagen verbleibt ist der Pauschalenansatz ok.

Mfg vom

showbee