[EÜR] Regale aus Einzelteilen richtig abschreiben?

Hallo,

mal wieder eine Buchungsfrage zum Thema AfA:

Ihr kennt vielleicht diese Regalsysteme, die aus Einzelteilen bestehen, welche sich immer wieder neu und anders kombinieren lassen (z.B. Chromregale der Firma BALTON aus Schweden). Da gibt es Böden, Seitenteile, Schubladen u.v.m. und alles lässt sich kombinieren. Aus den gleichen Teilen lassen sich ein großes, drei mittlere, sechs kleine Regale bauen u.ä.

Angenommen alle Teile zusammen kosten 1.000 Euro - aber man kann daraus auch 4 Regale á 250 Euro bauen oder 5 Regale á 200 Euro u.s.w. - dann könnte man die Teile doch alle im Jahr der Anschaffung sofort abschreiben oder?

Gibt es da eine Regelung, die für so etwas die lange AfA über den Nutzungszeitraum (bei Möbeln ja m.W. 13 Jahre) erzwingt?

Andererseits wirkt es seltsam, in der Aufstellung der GWG einen Posten über 1000 Euro drin zu haben…

Danke
und viele Grüße
Frank

GWG-Diskussion von Martin und Barul
Ergänzend: wenn ich mir die Antworten von Martin und Barul zu meiner alten Diskussion bzgl. Einzelnutzbarkeit von Tisch und Stühlen anschaue …

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

… kann man wohl auch dies unterschiedlich sehen?

Wenn ich mir Baruls Liste aus dem o.g. Artikel anschaue:

  • Abnutzbarkeit
  • Beweglichkeit
  • einzeln einer Bewertung zugänglich
  • selbständige Nutzung
  • AK unter € 410,00

sind eigentlich alle Punkte gegeben, nur die letzten beiden sind fraglich:

  • AK unter €410: ja, wenn man die einzelnen Teile anschaut (z.B. ein Regalboden 50€, ein Seitenteil 40€ u.s.w.)

  • selbständige Nutzung: ein Seitenteil allein natürlich nicht, aber ein Regalboden und zwei Seitenteile wiederum schon

Viele Grüße
Frank