[ESt] Behandlung, wenn nur Zinseinkünfte da sind?

Wie sieht es aus, wenn jemand nur Zinseinkünfte hat.

Ein Teil dieser Zinseinkünfte wird ja durch den Sparerfreibetrag gedeckt.

Aber was ist mit den Teil auf den dann der Zinsabschlag erhoben wird. Kann man den mit einer Steuererklärung zurückerstattet bekommen?

Wie sieht es aus, wenn jemand nur Zinseinkünfte hat.

Ein Teil dieser Zinseinkünfte wird ja durch den
Sparerfreibetrag gedeckt.

Aber was ist mit den Teil auf den dann der Zinsabschlag
erhoben wird. Kann man den mit einer Steuererklärung
zurückerstattet bekommen?

Was unter dem Sparerfreibetrag leigt ist steuerfrei.
Dafür gibt es (falls gezahlt) Steuer zurück.

Die Steuern, die für den übersteigenden Teil von den Banken an das FA abgeliefert wurden, gelten bei der Steuererklärung (ähnlich wie die Lohnsteuer) als bereits gezahlte Steuer. Sie werden auf die ggf. noch zu zahlende Steuer angerechnet.
Wenn die Einkünfte insgesamt unter dem Grundfreibetrag liegen, gibt es auch diese Steuern zurück.

Etwas ausführlicher: http://www.klicktipps.de/einkommensteuer2.htm#anlage…

Gruß JoKu