[USt] österreichische MwSt in D geltend machen?

Hallo,

folgendes Beispiel:

In Österreich gibt es auf z. B. Computer oder Benzinrechnungen 20 % Mehrwertsteuer.

Kann ein Unternehmer (= Gewerbe) aus Deutschland die 20 % Mehrwertsteuer in Deutschland absetzen?

Gibt´s irgendein Gesetz, welches das verbietet?

Oder ist die Mehrwertsteuer in Österreich nicht mit der in Deutschland zu vergleichen?

Grüße such_f

Oder ist die Mehrwertsteuer in Österreich nicht mit der in
Deutschland zu vergleichen?

Moin

In der deutschen USt-Anmeldung kann nur deutsche Umsatzsteuer als Vorsteuer gegengerechnet werden. Ausländische USt kann nur im Rahmen des Vorsteuervergütungsverfahrens des jeweiligen EU-Staates geltend geltend gemacht werden, wobei bestimmte Mindestgrenzen an Vorsteuer überschritten werden müssen. Google hilft da bestimmt für weitere Info.

Frohes Fest
Sven

Hallo,

gerade, weil die USt in A (wie beiläufig in allen EU-Ländern) gleich gestrickt ist wie in D, gibt es keinen Ansatz von Österreichischer Vorsteuer bei der deutschen USt.

Vom Vorsteuervergütungsverfahren sind in A alle Aufwendungen ausgeschlossen, die im Zusammenhang mit Anschaffung und Betrieb von Kraftfahrzeugen stehen: Fahr lieber mit der Bundesbahn!

Für das Vorsteuervergütungsverfahren muss in A ein Fiskalvertreter bestellt werden. Der Mindestbetrag für das Verfahren ist 36€ in einem Jahr.

Schöne Grüße

MM

Nun, folgender Fall:

Der Unternehmer hat eine UID (und die von dir beschriebene Bescheinigung).

Wenn der Unternehmer nun mit der Bescheinigung an eine Österreichische Tankstelle gehen will (und praktisch „netto“ tanken möchte), wird dies abgelehnt.

Wieso?

Servus,

Wieso?

weil es sich dabei nicht um eine innergemeinschaftliche Lieferung handelt. Voraussetzung für eine solche ist, dass die gelieferte Ware in das Gebiet eines anderen Mitgliedsstaates gelangt und dass der Lieferer das auch nachweisen kann.

Schöne Grüße

MM

aber wenn der Unternehmer einen Kanister Benzin vollmacht (in Österreich)?

aber wenn der Unternehmer einen Kanister Benzin vollmacht (in
Österreich)?

Dann ist der Umsatz in A steuerbar und steuerpflichtig. Steuerbefreit wäre er bloß als innergemeinschaftliche Lieferung, siehe oben.

Schöne Grüße

MM