[HB,USt] Welche Erlöskonten wg. 19%-USt bebuchen?

ich wollte mich mal umhören, wie Ihr mit dem neuen Steuersatz umgeht. Habt ich ein extra Konto angelegt für „neuen (19%)vollen Steuersatz“ Ist es sinnvoll ein neues KOnto einzurichten? (evt-für USt-Abstimmung?)

Wie sieht es mit dem Skonto-Konto „gewährte Skonto voller Steuersatz“ ?

Servus Gabriela,

ja, das ist alle paar Jahre wieder. Bei der letzten Erhöhung wars besonders lecker, weil die ausgerechnet zum ersten April wirksam wurde…

Also:

Falls nicht bilanziert wird, alle Umsatzkonten doppelt führen, mit Ausnahme derjenigen, die nach dem 31.12. nicht mehr bebucht werden (Sachbezüge ist das einzige, was mir dazu einfällt).

Wareneingang, soweit mit Vorsteuerfunktion versehen, auch doppelt führen.

Alle hinterlegten USt- und Vorsteuerfunktionen parallel mit 19% und 16% einrichten.

Wenn man 16- und 19%er Umsätze auf ein und dasselbe Konto pappt, kommt eine ungenießbare Suppe dabei raus.

Sinnvoll ist, alles, was bisher 16% bedeutet hat, ab 01.01. mit 19% zu belegen, und für die 16%-Funktionen und Konten Hausnummern zu verwenden, die man noch nicht im Gefühl hat. Sonst gibts Huddel.

Schöne Grüße

MM

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Sieht es bei bilanzierenden anders aus? (Ich meine ist die Trennung auf Konten dann nicht so wichtig?)

Servus Gabriela,

Sieht es bei bilanzierenden anders aus? (Ich meine ist die
Trennung auf Konten dann nicht so wichtig?)

beim bilanzierenden Unternehmen sind alle Lieferungen und Leistungen, die zum 31.12. vertragsgemäß erbracht waren, als Forderungen aus LuL, mithin Umsatz, erfasst. Ein Umsatz zu 16% USt ist in 2007 bei sauberer Abgrenzung nicht mehr denkbar. 16%er und 19%er Umsatzkonten in der gleichen Periode sind bloß bei abweichendem Wirtschaftsjahr möglich.

Ja, ich weiß, kein Mensch bucht das so - man betrachtet den Umsatz erst als realisiert, wenn er fakturiert wird, und mogelt sich per Stichtag mit „Sonstige Vermögensgegenstände an sonstige betriebliche Erträge“ durch. Richtig wird das aber nicht allein dadurch, dass es gängige Praxis ist. Per 31.12.2006 ist Stichtag der Wahrheit: Was zu 16% eingebucht werden soll, muss auch Teil des 2006er Ertrags sein, you can’t have the cake and eat it.

Wenns nicht zu umgehen ist, dass in 2007 Umsätze gebucht werden, die eigentlich schon zum Stichtag realisiert waren, sollten natürlich auch beim bilanzierenden Unternehmen die gewohnten 16%er Hausnummern ab 2007 für 19%er Umsätze, Vorsteuerautomatik etc. verwendet werden. Abgesehen von den Fällen mit abweichendem Wirtschaftsjahr, da kommts drauf an, wie gut die Software mit der Abstimmung klarkommt.

Schöne Grüße

MM