[EÜR] Entfernungspauschale für Selbständige?

Sind Selbständige eigentlich von der Streichung der ersten 20 km bei der Entfernungspauschale betroffen?

Beispiel: Ein Selbständiger fährt länger als 3 Monate für ein Projekt immer an die gleiche Betriebsstätte seines Kunden. Für einen Arbeitnehmer würde diese Betriebsstätte somit als regelmäßiger Arbeitsort gelten und er müßte die Entfernungspauschale ansetzen. Für eine Selbständigen gilt es auch nach 3 Monaten noch als Dienstfahrt?

Danke und Grüße
CE

Hi CE,

was soll denn das?

Ein Selbstständiger führt ein Fahrtenbuch für sein geschäftlich genutztes und in der Buchhaltung als Geschäftsauto erfasstes Kfz.

Da schreibt er jede Fahrt zu seine Kunden rein und jede Privatfahrt.
Dann wird am Jahresende (oder Vierteljährlich) prozentual der Privatanteil aller Kfz-Kosten als Privatentnahme gebucht, und gut ist.

Wenn der Selbstständiger ein privates Fahrzeug für geschäftliche Fahrten nutzt, schreibt er für jede geschäftlich verursachte Fahrt
sich die 30 Cent pro km als Aufwand, und gut ist.

Frohes Neujahr!
WB

Servus,

was soll denn das?

das ist eine durchaus interessante Frage: Nämlich danach, ob durch einen drei Monate am Stück dauernden Einsatz an ein und demselben Ort bei einem Auftraggeber auch für einen Selbständigen eine regelmäßige Arbeitsstätte entsteht, für die auch für diesen - Du wirst lachen - bloß 30 Cent pro Entfernungskilometer Betriebsausgaben sein können.

„Gfühlsmäßig“ täte ich sagen, dass das davon abhängt, ob der Selbständige tatsächlich eine Arbeitsstätte am Einsatzort hat, d.h. eigenen Schreibtisch, eigenen Spind etc. Aber Nachblättern will ich heute nicht mehr. Mir gehts vor allem darum, dass die Frage ein bissel gescheiter als Deine Antwort ist.

Schöne Grüße, komm gut rum

MM

Servus MM,

darauf kommts ja an:

Ob der Selbstständige von „zu Hause“ bzw. „seinem Firmensitz“ (dem Ausgangspunkt seiner Tätigkeit) aus zu seinem Kunden fährt.

Ich würde mich nicht breitschlagen lassen von meinen Kunden, den Tätigkeitsmittelpunkt während meiner Tätigkeit für sie in ihre Firma zu verlegen und dann nur noch die Entfernungspauschale „für Heimfahrten von der Arbeitsstätte“ ansetzen zu können, ohne entsprechende finanzielles Entgelt für die Anfahrten!

Aber das muss natürlich jeder selber wissen, wie weit er sich „verbiegen“ lässt bzw in eine Scheinselbstständigkeit drängen lässt…

Meint WB

Servus,

eine Scheinselbstständigkeit

und eine regelmäßige Arbeitsstätte - es kann viele auf einmal geben, da braucht man nichts verlegen - sind ganz verschiedene Dinge. Es hilft nichts zur Antwort, wenn wir jetzt diesen Begriff noch zusätzlich diskutieren.

Alles weitere nächstes Jahr - komm gut hinüber

MM