grundsätzlich ergibt sich aus § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG, dass die USt aus einem Kaufpreis incl. USt nicht durch Multiplikation ermittelt werden kann, sondern durch Ermittlung des Entgeltes ohne USt und Multiplikation des Entgeltes mit dem USt-Satz:
(Kaufpreis incl. USt/1,19)*0,19 = USt.
Ich bin nicht Mathematiker genug, um benennen zu können, auf wie viele Nachkommastellen genau ein solcher „Hilfsfaktor“ formuliert werden muss, damit er immer zum gleichen Ergebnis führt wie der korrekte Rechengang.
Mein Vorschlag ist 0,15966386, aber es kann gut sein, dass es auch ein paar Stellen weniger tun.