Hallo zusammen!
Ich stelle diese Frage für eine Freundin die gerade eine Hausarbeit schreibt.
Und zwar möchte sie folgendes wissen:
Ist eine SAP-Umstellung (weitere Programmierung auf SAP) abschreibungsflichtig?
Danke!
Viele Grüße
Nathalie
Hallo zusammen!
Ich stelle diese Frage für eine Freundin die gerade eine Hausarbeit schreibt.
Und zwar möchte sie folgendes wissen:
Ist eine SAP-Umstellung (weitere Programmierung auf SAP) abschreibungsflichtig?
Danke!
Viele Grüße
Nathalie
Bilanzierung IT-Leistungen - Hausarbeitsliteratur
Servus Nathalie,
hier ist eine Literaturliste für die Hausarbeit, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
§ 5 II EStG
§ 248 II HGB
§ 255 II S. 1 HGB
FinSen Bremen, Erlass v. 13.9.2004 - S 2172 - 5968 - 110
BMF, Schreiben v. 18.11.2005 IV B2 - S 2172 - 37/05
BFH v. 24.10.1990 - II R 9/88
BFH v. 28.7.1994 - III R 47/92
BFH v. 9.5.1995 - IX R 116/92
BFH v. 13.10.1998 - IX R 61/95
FG RHP v. 23.5.2002 - 6 K 1410/00
FG NDS v. 16.1.2003 - 10 K 82/99
Küting/Lorson DStR 1994 S. 669
Petersen NWB v. 29.3.2005 Fach 17 S. 1927
Hinweis: Zur Beantwortung der Frage ist wichtig
(a) Handelt es sich um ein selbständig bewertbares immaterielles WG des Anlagevermögens und in welchem Umfang?
(b) Wenn ja: Handelt es sich bei den fraglichen Aufwendungen um nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu diesem WG?
© Unterliegt dieses WG einer Abnutzung und muss/darf daher abgeschrieben werden?
(d) ergänzend eventuell: Wann beginnt der AfA-Zeitraum und wann endet er (die Finanzverwaltung hat unfreundlicherweise tatsächliche Nutzungsdauern von bis zu 20 Jahren ermittelt…)?
Vorab: Wahrscheinlich sind alle drei Fragen (a) - © im vorliegenden Fall mit „Ja“ zu beantworten. Es gibt dazu aber eine große Zahl von verschiedenen Aspekten und Meinungen, insbesondere auch, was die Abgrenzung von (nachträglichen) AHK und nicht aktivierungsfähigem/pflichtigem Aufwand betrifft. Es gilt wie bei jeder Hausarbeit „Der Weg ist das Ziel“ - und damit zurück zur Literaturliste…
Schöne Grüße
MM
Hallo zusammen!
Ich stelle diese Frage für eine Freundin die gerade eine
Hausarbeit schreibt.Und zwar möchte sie folgendes wissen:
Ist eine SAP-Umstellung (weitere Programmierung auf SAP)
abschreibungsflichtig?
Problematisch sind die Fälle, in denen die Standardsoftware nach dem Erwerb an betriebliche Bedingungen angepaßt wird, so daß es zu einer Mischform von Anschaffung und Herstellung von Software kommt. Hierfür ist entscheidend, ob durch die zusätzlichen Arbeiten eine wesentliche Änderung oder Verbesserung der erworbenen Software vorgenommen wird, so daß ein neues Wirtschaftsgut entsteht. Eine wesentliche Veränderung würde nämlich zur Herstellung eines selbsterstellten immateriellen Wirtschaftsgutes führen mit der Folge, daß die zusätzlich aufgewendeten Kosten nicht aktiviert werden dürfen (§ 5 Abs. 2 EStG), sondern sofort abzugsfähigen Aufwand darstellen. Updates von Standardprogrammen führen zu keinem neuen Vermögensgegenstand, auch wenn sie die vollständige neue Programmversion enthalten, d.h. sie sind idR als Erhaltungsaufwand sofort abziehbare Betriebsausgaben.
Gruß
Denis
Servus Denis,
sagen Dir die Buchstaben SAP etwas?
Schöne Grüße
MM
Servus Denis,
sagen Dir die Buchstaben SAP etwas?
Sicher, steht für Systeme, Anwendungen, Produkte und meint eine branchenneutrale Standardsoftware, die durch Customizing an betriebliche Bedürfnisse angepasst werden kann. Das bekannteste Produkt ist R/3, welches für Realtime, also die sofortige Echtzeitverarbeitung von Daten steht. Das habe ich jetzt alles aus dem Gedächtnis geschrieben. Als ehemaliger Häckchenmacher habe ich sogar einige Schulungen zu diesem Thema gehabt. Was soll überhaupt die Frage??
Gruß
Denis
Servus,
Was soll überhaupt die Frage??
sie sollte Dich vorsichtig an die Tatsache heranführen, dass es keinen einzigen Fall gibt, in dem SAP als „Standardsoftware“ ohne Customizing selbständig nutzbar ist. So dass sämtliche Ausführungen zum Thema Standardsoftware am Thema der Hausarbeit vorbei gehen.
Das Thema der Hausarbeit bezieht sich, wie Du vielleicht gelesen hast, auf die Frage, ob und in welchem Umfang Programmierarbeiten zur Erweiterung der Nutzung von SAP „abschreibungspflichtig“ - d.h. (a) aktivierungspflichtig und (b) falls ja, abschreibungsfähig sind.
Zu diesem Zweck muss man feststellen, ob durch die Programmierarbeiten ein selbständig bewertbares WG des Anlagevermögens (a) entsteht oder (b) ein schon bestehendes erweitert wird. Und falls ja: Ob es der Abnutzung unterliegt und folglich abgeschrieben werden muss (handelsrechtlich) bzw. darf (steuerrechtlich).
Ggf. nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die aktiviert werden müssen (steuerrechtlich) bzw. dürfen (handelsrechtlich) fallen bloß an, wenn die Programmierarbeiten nicht als laufender betrieblicher Aufwand zu betrachten sind.
Und die Frage, ob im Fall einer Aktivierung AfA anzusetzen ist oder nicht, ist damit noch überhaupt nicht berührt.
[MOD] Stichelei gegen ein Mitglied entfernt
Also tschüs
MM
Das Thema der Hausarbeit bezieht sich, wie Du vielleicht
gelesen hast, auf die Frage, ob und in welchem Umfang
Programmierarbeiten zur Erweiterung der Nutzung von SAP
„abschreibungspflichtig“ - d.h. (a) aktivierungspflichtig und
(b) falls ja, abschreibungsfähig sind.
genau diese Fragen habe ich eindeutig beantwortet. Es ist mir fast peinlich, dass ich auch hier was aus der Praxis bringen kann. Wie es der Zufall will, war das Thema meiner Diplom-Arbeit „Bilanzierung von Software nach HGB, IAS, US-GAAP“ und die Ausführungen oben eine Kopie der entsprechenden Abschnitte aus meiner Diplomarbeit. Nebenbei: kann mir einer erklären, warum IAS jetzt IFRS heisst? Stimmt es, weil sich IAS so harmlos anhörte wie SOS, während IFRS viel bedrohlicher klingt, so wie „ich fress dich“.
Zu diesem Zweck muss man feststellen, ob durch die
Programmierarbeiten ein selbständig bewertbares WG des
Anlagevermögens (a) entsteht oder (b) ein schon bestehendes
erweitert wird. Und falls ja: Ob es der Abnutzung unterliegt
und folglich abgeschrieben werden muss (handelsrechtlich) bzw.
darf (steuerrechtlich).
ich sehe, du hast die Schwierigkeit dieses Themas erkannt. Es muss noch viel mehr beachtet werden, als wir hier je erläutern können. Hier blicken selbst die Profis bei den WP-Gesellschaften kaum durch. Ein Horrorthema. War der Posterin wahrscheinlich nicht bewußt.
Gruß
Denis
IAS / IFRS
Nebenbei:
kann mir einer erklären, warum IAS jetzt IFRS heisst? Stimmt
es, weil sich IAS so harmlos anhörte wie SOS, während IFRS
viel bedrohlicher klingt, so wie „ich fress dich“.
Hallo,
ganz bestimmt nicht die Erklärung des „bedrohlichen“! IAS & IFRS sind immerhin anglo-amerikanische Abkürzungen und in deren Sprachraum interessiert sich wohl niemand, wie es der Kraut oder die Gelben oder der Franzos aussprechen.
IAS = intern. acc. stand.
IFRS = intern. financ. repo. stand.
–> Die IFRS sind nun umfangreicher, weil deren Zweck auch ein erweiterter ist. Es geht nicht mehr nur ums „accounting“, sondern ums „reporting“. Der erweiterte Zweck sollte einfach zum Ausdruck kommen.
Insoweit wurde auch das Board umbenannt, früher IASB, heute IASC.
Die einfache Umbennung nach Erweiterung ist somit primär zugunsten der Adressaten.
Gruß
showbee