Hallo zusammen,
bin etwas momentan etwas aufgeschmissen, weil ich schon viele unterschiedliche Standpunkte gehört habe, aber noch keine Klärung gefunden habe:
Wenn neben den Einkünften aus nicht-selbstständiger Arbeit auch Einkünfte aus selbstständiger (Berater-)Tätigkeit entstanden sind, wie sollte man diese Einkünfte aufzeigen (sie sind in Summe nur in geringem Umfang, also bei 8000,-EUR)?
Reicht es, die aufsummierten Einkünfte anzugeben (Kosten sind nicht gegenrechenbar)?
Freue mich über jeden Ansatz beid er Beantwortung dieser rein hypothetischen Frage 
Viele Grüße,
Max
Servus Max,
die Überschussrechnung gem § 4 Abs 3 EStG sieht in diesem Fall so aus:
Einnahmen 8.000
Ausgaben 0,00
Überschuss = Einkünfte 8.000
Vereinfachend genügt die Zahl 8.000
Sie taucht in der ESt-Erklärung an zwei Stellen auf: In der Anlage GSE und in der Anlage EÜR.
In der USt-Erklärung taucht sie an einer Stelle auf, auf Seite 1. Hier gehört ab dem zweiten Jahr auch noch der jeweilige Vorjahresumsatz hin.
Jetzt würde es mich aber interessieren, welche anderen Meinungen Du dazu kennst?
Schöne Grüße
MM
Hallo Max,
Hallo Martin,
Vereinfachend genügt die Zahl 8.000
Sie taucht in der ESt-Erklärung an zwei Stellen auf: In der
Anlage GSE und in der Anlage EÜR.
Kleine Anmerkung: Anlage EÜR muss nicht ausgefüllt werden, da Einnahmen unter 17.500,00 Euro (steht auf der Anleitung zum Vordruck)
Sonnige Grüße Soni