[USt] Bei Gebrauchtwaren auch MwSt verlangen?

Hallo zusammen,
hab mal ne Frage zum Thema Gebrauchtwaren und Steuern.
Wenn man eigene Gebrauchtwaren verkauft, braucht man denke ich keine Mwst verlangen. Wenn das ganze aber Gewerblich gemacht wird, dass beispielsweise Gebrauchtwaren auch noch von anderen aufgekauft wird, muss man dann dafür Mwst verlangen, wenn man diese Sachen z.B. bei Ebay verkaufen würde als gewerblicher Verkäufer?
Wenn nein, wo muss der Umsatz dann angegeben werden, der damit erzielt wird?
Wäre interessant und würde mich sehr freuen, wenn sie mir antworten könnten.

Gruss Thomas

Wenn das ganze aber Gewerblich gemacht
wird, dass beispielsweise Gebrauchtwaren auch noch von anderen
aufgekauft wird, muss man dann dafür Mwst verlangen, wenn man
diese Sachen z.B. bei Ebay verkaufen würde als gewerblicher
Verkäufer?

Solange der Umsatz unter 17.500 € bleibt, kann man sich auf die Kleinunternehmer-Regel berufen und hat mit der Umsatzsteuer nichts am Hut. Dadurch hat der KleinU sogar einen Wettbewerbsvorteil gegenüber „Normalunternehmern“, weil die Preise nicht diese 19% USt enthalten und damit günstiger sind. Und Verwaltungsarbeit wird auch gespart.

Wenn nein, wo muss der Umsatz dann angegeben werden, der damit
erzielt wird?

Der Umsatz muss natürlich angegeben werden, und zwar in der Einkommensteuererklärung, die auch ein KleinU abgeben muss.

Gruß
Denis

PS: Hier dürfen keine fragen in der ich-Form gestellt werden. Deswegen wird dieser Beitrag vermutlich gelöscht werden. Ich hoffe du kriegst ihn noch vorher zu lesen.

Solange der Umsatz unter 17.500 € bleibt, kann man sich auf
die Kleinunternehmer-Regel berufen und hat mit der
Umsatzsteuer nichts am Hut. Dadurch hat der KleinU sogar einen
Wettbewerbsvorteil gegenüber „Normalunternehmern“, weil die
Preise nicht diese 19% USt enthalten und damit günstiger sind.

Hallo,

jaja, Gesetzessystematik ist ja nicht dein Ding, aber wenigstens das Gesetz bis zum Ende lesen solltest du. Genau der Fall ist idR eben nicht günstiger als Kleinunternehmer, sondern als Regelunternehmer!

Grund: § 25a UStG = Differenzbesteuerung (dem Laien auch als Margenbesteuerung bekannt). Hierdurch wird nicht der gesamte Verkaufspreise mit Ust „belastet“, sondern nur aus der Marge ist USt abzuführen. Gleichzeitig hat man aber vollen Vorsteuerabzug und dann passt das idR mit dem Vorteil, wenn man ein paar Aufwendungen hat. Da Ebay nunmehr auch Vorsteuer ausweist in seinen Gebühren, wäre es für viele Ratsam den KU-Status sein zu lassen. Auch weitere Posten der Betriebsausgaben sind idR mit USt (dann abziehbare VoSt) belastet (bspw. Verpackungsmaterial, Onlinekosten, Computerkauf, Shopsysteme im Netz, Domainkosten, Portokosten wenn nicht Post).

Soviel zur Praxiserfahrung!

Wenn somit nahezu alle Betriebsausgaben auch USt belastet sind und man nur auf die Marge (Rohertrag) Umsatzsteuer bezahlt, sehe ich keinen Vorteil für den Kleinunternehmer!

Mfg vom

showbee

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Tach,

stimme showbee zu !

In der Praxis ist USt-pflicht für den Kleinunternehmer regelmäßig günstiger. Den Nachteil des höheren Bruttopreises kann er durch die Differenzbesteuerung jedenfalls im Fall des Handels mit gebrauchten Gütern beseitigen bzw. mildern !

Solange der Umsatz unter 17.500 € bleibt, kann man sich auf
die Kleinunternehmer-Regel berufen und hat mit der
Umsatzsteuer nichts am Hut. Dadurch hat der KleinU sogar einen
Wettbewerbsvorteil gegenüber „Normalunternehmern“, weil die
Preise nicht diese 19% USt enthalten und damit günstiger sind.

Hallo,

jaja, Gesetzessystematik ist ja nicht dein Ding, aber
wenigstens das Gesetz bis zum Ende lesen solltest du. Genau
der Fall ist idR eben nicht günstiger als Kleinunternehmer,
sondern als Regelunternehmer!

Nur bei eigenen hohen Investitionen, wie z.B. Auto, teuere Büroeinrichtung, wo überall satte Vorsteuerbeträge schlummern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die meisten Selbständigen so anfangen.

Grund: § 25a UStG = Differenzbesteuerung (dem Laien auch als
Margenbesteuerung bekannt). Hierdurch wird nicht der gesamte
Verkaufspreise mit Ust „belastet“, sondern nur aus der Marge
ist USt abzuführen. Gleichzeitig hat man aber vollen
Vorsteuerabzug und dann passt das idR mit dem Vorteil, wenn
man ein paar Aufwendungen hat.

vollen VSt-Abzug nur theoretisch, weil gebrauchte Sachen in der Regel von Privatleuten gekauft werden, die keine USt in Rechnung stellen dürfen, so ist es auch nichts mit dem vollen VSt-Abzug.

Wenn somit nahezu alle Betriebsausgaben auch USt belastet sind
und man nur auf die Marge (Rohertrag) Umsatzsteuer bezahlt,
sehe ich keinen Vorteil für den Kleinunternehmer!

Die Differenzbesteuerung ist von der Verwaltung aufwendig, weil zur Berechnung nicht ein Betrag (nettoverkaufspreis), sondern zwei Beträge nötig sind. Hier könnten Laien überfordert sein. Die Regelbesteuerung hast du nurr empfohlen, damit du den Gebrauchhändler gleich zum Steuerberate schicken kannst. Das nenne ich künstliche Nachfrage erzeugen.

Gruß
Denis

In der Praxis ist USt-pflicht für den Kleinunternehmer
regelmäßig günstiger. Den Nachteil des höheren Bruttopreises
kann er durch die Differenzbesteuerung jedenfalls im Fall des
Handels mit gebrauchten Gütern beseitigen bzw. mildern !

Hallo,
aber nur wenn die gebrauchten Sachen von einem Händler gekauft werden, der USt in Rechnung stellen kann. Was ist bei Käufen von Privatleuten?
Du bist neu hier. Was für eine Ausbildung hast du? Hast du studiert?

Gruß
Denis

Tach,

wo ist das Problem, wenn der Händler vom Unternehmer oder vom Privatmann kauft? In beiden Fällen ist er nicht mit Vorsteuer belastet. Die Differenzbesteuerung entlastet den Käufer des Händlers, weil der nur noch seine Marge mit USt belastet.

Ich bin Rechtsanwalt und Steuerberater

Tach,

wo ist das Problem, wenn der Händler vom Unternehmer oder vom
Privatmann kauft? In beiden Fällen ist er nicht mit Vorsteuer
belastet.

Die USt ist aber nur die eine Seite, für die Vorsteuer ist es nicht egal, ob man vom Unternehmer oder Privatmann kauft. Es wurde das Argument gebracht: Differenzbest. und voller VSt-Abzug. Aber nicht, wenn von Privat gekauft wird. Das müßte bei Gebrauchtwaren die Regel sein, d.h. USt (wenn auch verminderte) in Preisen aber kein Vorsteuerabzug.

Die Differenzbesteuerung entlastet den Käufer des
Händlers, weil der nur noch seine Marge mit USt belastet.

und die KleinU-Regel entlastet den Käufer komplett, weil die Preise überhaupt nicht mit USt belastet sind und man spart sich verwaltungsarbeit.

Gruß
Denis

vollen VSt-Abzug nur theoretisch, weil gebrauchte Sachen in
der Regel von Privatleuten gekauft werden, die keine USt in
Rechnung stellen dürfen, so ist es auch nichts mit dem vollen
VSt-Abzug.

Hallo,

du musst § 25a UStG auch durchdenken! Wenn ich nur auf die Marge USt bezahle,
wirkt das wie ein Vorsteuerabzug, weil ich effektiv nicht auf den Umsatz,
sondern auch den Rohertrag USt zahle. Wenn ich dann auf einen Großteil der
Kosten Vorsteuern ziehen kann, dann habe ich effektiven Nettoaufwand und die
Belastung mit VoSt auf Kosten (beim KU) wäre schlecht.

Insoweit ist deine Aussage einfach falsch, weil du nicht die Wirkungsweise des
§ 25a UStG erkennst.

Zur Verwaltungstätigkeit: Man muss § 25a UStG nicht Umsatz für Umsatz
behandeln, sondern mitunter einfach durch Bebuchung von 2 Wareneingangskonten.
Das ist nicht schwerer als bei einem Unternehmer der 7 und 19%ige Wareneingänge
hat. Und beim Umsatz ist es auch leicht, wenn man eine automatische Tageskasse
im Laden bzw. ne Exceltabelle auf dem PC hat.

Mahlzeit!

der showbee

und die KleinU-Regel entlastet den Käufer komplett, weil die
Preise überhaupt nicht mit USt belastet sind und man spart
sich verwaltungsarbeit.

Nein!!! Er ist ja mit der USt auf Kosten belastet!!! Verstehst du es nicht, dann
laß die Diskussion…

Btw.: oder sind wieder alle Steuerberater und Juristen bekloppt und nur du hast
die Weisheit mit Löffeln gefr*****?

Tach,

sag mal, ist Dir das Prinzip der USt klar? Ich meine den Kern, nicht den ganzen EU-Kram.

Der Unternehmer zahlt USt auf seine Eingangsleistungen und bekommt sie vom FA zurück. Er berechnet USt auf seine Leistung. Für ihn ist die USt neutral.

Der befreite Kleinunternehmer hat KEINEN Vorsteuerabzug. Wenn er für 1,19 € nen Kuli kauft, belastet ihn das mit 1,19 €. Der Ust-pflichtige Unternehmer wird nur mit 1 € belastet weil er die Vorsteuer zurückbekommt. Der Kleinunternehmer berechnet nun keine USt auf seine Ausgangsumsätze. Sein Gewinn wird nun aber kleiner, weil er auf der Vorsteuer kleben bleibt. Um das auszugleichen, muß er die Preise erhöhen…

Der Unternehmer kann jetzt hingehen (soweit die Voraussetzungen erfüllt sind) und die Differenzbesteuerung anwenden. Dann rechnet er die USt nur noch auf seine Marge ,i. e. die Differenz zwischen Einkaufs- und Ausgangspreis statt auf den ganze Ausgangspreis UND hat den Vorsteuerabzug…das ist die optimale Lösung für ihn.

Es sei denn, er will tatsächlich auf den Kosten sitzen bleiben und mit aller Gewalt niedrigere Presie anbieten.

Tach,

sag mal, ist Dir das Prinzip der USt klar? Ich meine den Kern,
nicht den ganzen EU-Kram.

völlig klar

Der Unternehmer zahlt USt auf seine Eingangsleistungen und
bekommt sie vom FA zurück. Er berechnet USt auf seine
Leistung. Für ihn ist die USt neutral.

Quatsch. Die Verkaufspreise sind höher als die Einkaufspreise, deswegen zahlt er mehr Umsatzsteuer als er Vorsteuer abziehen kann. Er zahlt quasi auf den Mehrwert umsatzsteuer, die nicht neutal ist.

Der befreite Kleinunternehmer hat KEINEN Vorsteuerabzug. Wenn
er für 1,19 € nen Kuli kauft, belastet ihn das mit 1,19 €. Der
Ust-pflichtige Unternehmer wird nur mit 1 € belastet weil er
die Vorsteuer zurückbekommt. Der Kleinunternehmer berechnet
nun keine USt auf seine Ausgangsumsätze. Sein Gewinn wird nun
aber kleiner, weil er auf der Vorsteuer kleben bleibt. Um das
auszugleichen, muß er die Preise erhöhen…

Das ist völlig klar und war nicht Gegenstand der Diskussion. Meine Ausführungen galten einem KleinU der von privatmann kauft, der keine Vst in Rechnung stellen kann und der KleinU somit nicht mit VSt belastet ist.

Der Unternehmer kann jetzt hingehen (soweit die
Voraussetzungen erfüllt sind) und die Differenzbesteuerung
anwenden. Dann rechnet er die USt nur noch auf seine Marge ,i.
e. die Differenz zwischen Einkaufs- und Ausgangspreis statt
auf den ganze Ausgangspreis UND hat den Vorsteuerabzug…das
ist die optimale Lösung für ihn.

ok lassen wir die Zahlen sprechen. Ein 25a-Rechner kauft für 100€ zzgl VSt und verkauft für 150€ netto. Dann sieht die Rechnung so aus:
Sein Verkaufpreis ist 159 (nettopreis + 19% von 50€ Differenz)
Er hat 9€ USt bezahlt und bekommt 19€ Vst vom Finanzamt zurück, er hat somit 10€ plus, was aber kein echter Gewinn ist, weil er ja die VSt an den Lieferanten gezahlt hat, die das Finanzamt hier nur zurückerstattet. Der echte Gewinn sind nur die 50€ Differenz zwischen 150 Verkaufspreis und 100€ einkaufspreis, also 50€. 50€ Gewinn macht auch der 25a-Rechner, der von Privatmann kauft, also ohne VSt.

Und beim KleinU, der von Privatmann kauft sieht die Rechnung wie folgt aus: Einkauf für 100€ Verkauf für 150 ohne USt, Gewinn 50€ bar auf die Pranke ohne Verwaltungskram. KleinU der vom Unternehmer kauft macht nur 31€ Gewinn, weil er 119€ im Einkauf zahlt und die Vst nicht zurückbekommt. Das ist klar, dass für den die Differenzbesteuerung von Vorteil ist. Dass habe ich auch nicht bestritten.

Gruß
Denis

und die KleinU-Regel entlastet den Käufer komplett, weil die
Preise überhaupt nicht mit USt belastet sind und man spart
sich verwaltungsarbeit.

Nein!!! Er ist ja mit der USt auf Kosten belastet!!! Verstehst
du es nicht, dann
laß die Diskussion…

ich empfehle meine Beiträge bißchen genauer zu lesen, sonst würdest du nicht zu solchen Schlüssen kommen.

Btw.: oder sind wieder alle Steuerberater und Juristen
bekloppt und nur du hast
die Weisheit mit Löffeln gefr*****?

keine sachliche Aussage, sondern Polemik. Dafür haben wir weiter unten ein Forum.

Denis

Hallo ihr beiden Streithähne,

Duelle werden abgeschlossen…vorerst

wenn ihr aber so weitermacht, kommt ihr in den Status, dass sowas grundsätzlich gelöscht wird.

Schöne Grüße
Cirwalda

Tach,

nun,

der Kommentar sagt mir, dass das Prinzip der USt doch nicht ganz klar ist.

Die USt ist für den Unternehmer neutral. das ist das Kernprinzip der USt. Die USt wird voll auf den Verbraucher abgewälzt. Desgen wird sie ja auch als Verbrauchssteuer angesehen…von Teilen in der Lehre.

Er schlägt sie auf den Preis auf. Der Kunde bezahlt sie. Der Unternehmer ist nicht belastet. Die Vorsteuer, die der Unternehmer bezahlt, bekommt er vom FA wieder. Deswegen wirkt sich die Vorsteuer in der doppelten Buchführung auch nicht auf den Ertrag aus.

Und damit beende ich die Diskussion

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Tach,

nun,

der Kommentar sagt mir, dass das Prinzip der USt doch nicht
ganz klar ist.

wir reden hier nicht über Prinzipien, sondern über die Praxis.

Die USt ist für den Unternehmer neutral. das ist das
Kernprinzip der USt. Die USt wird voll auf den Verbraucher
abgewälzt. Desgen wird sie ja auch als Verbrauchssteuer
angesehen…von Teilen in der Lehre.

warum zeigst du dich so uneinsichtig? War mein Argument mit den höheren Verkaufspreisen (gegenüber Einkauf) für dich nicht logisch? Bevor ich anfange mit dir wie mit einem Gaul zu sprechen, bringe ich lieber noch ein Zahlenbeispiel:
Unternehmer kauft für 119€ und verkauft für 178,50€ weiter, da er von etwas leben muss. Er hat 28,50€ USt bezahlt, bekommt aber nur 19€ zurück. Nach Adam Riese hat er somit 9,50€ an das Finanzamt bezahlt. Deswegen heißt die USt im Volksmund zutreffenderweise Mehrwertsteuer, weil der Mehrwert versteuert wird.

Gruß
Denis

MOD: Artikel abgeschlossen
Hallo Denis,

die Frage ist durchdiskutiert. Um weitere Eskalation zu vermeiden, habe ich hier abgeschlossen.

Schöne Grüße
Cirwalda Mod Steuerrecht