Kürzeste/ Schnellste oder tatsächlich gefahrene Sc

Hallo zusammen,

wie wohl bereits am Titel erkenntlich ist, habndelt es sich um die Steuererklärung. Und zwar geht es in dem Zusammenhang um 2 Arten von Wegen.

  1. Wohnort zu Arbeitsstätte: habe irgendwo gelesen, dass wohl die kürzeste Strecke anzugeben ist. Doch wonach wird die kürzeste Strecke ermittelt? Habe spaßeshalber bei 2 verschiedenen Anbietern im Internet nachgeschaut und dabei auch unterschiedliche Ergebnisse bekommen.

  2. und wie sieht es aus, wenn die Strecke zwischen Wohnort und einer Bildungseinrichtung (es handelt sich um eine Weiterbildung zum staatlich geprüftem Betriebswirt).
    Was ist, wenn die Strecke überwiegend von der Arbeit gefahren wird und eben nicht vom Wohnort???

PS: Kilommeterzahl aufrunden???

Lieben Gruß

Teufelchen

  1. Wohnort zu Arbeitsstätte: habe irgendwo gelesen, dass wohl
    die kürzeste Strecke anzugeben ist.

Wer sagt denne das ??

„Zitat: EStG § 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 4, “…; eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann zugrunde gelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt wird“.

gruss
Börsenfan1968

„Zitat: EStG § 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 4, “…; eine
andere als die kürzeste Straßenverbindung kann zugrunde gelegt
werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und
vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte benutzt wird“.

aber wann ist denn eine Strecke offensichtlich verkehrsgünstiger? und wie kann das Finanzamt dies überprüfen? Schließlich ist das, was die Internetanbieter als Fahrtstrecke und vorallem die dazu gehörige Zeit ausspucken nicht immer das wahre! Laut dem einen Internetanbieter würde die kürzere Strecke 32 Minuten dauern und laut dem anderen 38. DOch die tatsächlich gefahrene Zeit liegt noch darüber. Wobei die gefahre Strecke (und auch die längere) bei den Internetanbietern mit 27 und 31 Minuten beziffert wird. Somit wäre laut dem Internet keine große Zeit (aber dafür 8 km) Ersparniss vorhanden.

lieben Gruß

Teufelchen

Hi,

m.E. falsche Herangehensweise. Nicht aufs Internet verlassen, sondern selber aktiv werden. Eine Woche Strecke 1 mit Stoppuhr, eine Woche Strecke 2 mit Stoppuhr. Nett aufschreiben wenn man am Ziel ist und km-Zähler ablesen natürlich auch. Das ist glaubwürdiger als jeder bekloppte Internetausdruck. Insoweit kann das FA auch nicht selber mit Routenplaner argumentieren, wenn deren Ergebnis nicht in Hohem Maße etwas anderes ergibt!

Mfg vom

showbee

Hallo Snowbee,

danke für die Antwort.

Sollte man dann die genauen Dokumentationen der verschiedenen festgestellten Zeiten der Steuererklärung beilegen?
und wie sieht es aus, wenn der Arbeitnehmer in Schichten arbeitet und somit, mal die eine und mal die andere Strecke sinnvoll wäre. Wären nur 2 Schichten und würde sich in etwa 50:50 verteilen. Könnte man das dann auch so angeben???

und wie sieht es mit dem Weg zur Weiterbildung aus??? immer nur den vom Wohnort angeben, oder den wirklich gefahrenen? Aber dabei würde der Rückweg von der Arbeit ja quasi 2x berechnet werden. Dieser ist ja in der Pauschale für den Arbeitsweg shcon erhalten!

Und dann habe ich noch eine Frage zu der Verpflegungspauschale. Wie ist dabei die Studnenzahl zu berechnen? Der Arbeitnehmer fängt um 07:00 Uhr an und muss dafür bereits um ca. 06:15 das Haus verlassen. Jetzt fährt er nach der Arbeit ja direkt zu der Weiterbildung (fährt auf der Arbeit um 16:45 los ist dann gegen 17:30 an der Weiterbildung, die um 17:45 beginnt) und fährt erst nach Ende der Weiterbildung (20:40) nach Hause, wo er gegen 21:00 Uhr ankommt.
Somit ist der Arbeitnehmer ganze 14:45 außer Haus!

Lieben Gruß

Teufelchen

Hallo,

ich habe es immer so gehalten, dass ich sinnvolle Belege und
Erklärungen der EStE beifügte. Ist die Geltendmachung von
Werbungskosten schlüssig und ergeben sich keine Fragen, gehts idR
schneller. Insoweit:

Sollte man dann die genauen Dokumentationen der verschiedenen
festgestellten Zeiten der Steuererklärung beilegen?

Ja!

und wie sieht es aus, wenn der Arbeitnehmer in Schichten
arbeitet und somit, mal die eine und mal die andere Strecke
sinnvoll wäre. Wären nur 2 Schichten und würde sich in etwa
50:50 verteilen. Könnte man das dann auch so angeben???

Ja! Anzugeben ist immer das Tatsächlich!

und wie sieht es mit dem Weg zur Weiterbildung aus??? immer
nur den vom Wohnort angeben, oder den wirklich gefahrenen?

Tatsächlich, das wäre also bspw. so:

Wohnort X, Arbeit Y, Schule Z
–>
X - Y = 30km
Y - Z = 10km
Z - X = 45km
–> 30km via Entfernungspauschale, sonstige Werbungskosten wegen
Fahrten zur Schule in Z sind 10km am Nachmittag und 15km am Abend
(45-30), also 25km in Summe.

Wie ist dabei die Studnenzahl zu
berechnen? Der Arbeitnehmer fängt um 07:00 Uhr an und muss
dafür bereits um ca. 06:15 das Haus verlassen.

Irrelevant, da keine Einsatzwechseltätigkeit, sondern fester
Arbeitsplatz.

Jetzt fährt er
nach der Arbeit ja direkt zu der Weiterbildung (fährt auf der
Arbeit um 16:45 los ist dann gegen 17:30 an der Weiterbildung,

Ab hier beginnt die Stoppuhr zu ticken.

die um 17:45 beginnt) und fährt erst nach Ende der
Weiterbildung (20:40) nach Hause, wo er gegen 21:00 Uhr
ankommt.

Und da endet sie, da es weniger als 8h sind gibt es keine VMA!

Somit ist der Arbeitnehmer ganze 14:45 außer Haus!

Da er wegen der Arbeit aber sowieso über 8-9h außer Haus war, ist das
völlig „Wurschd“.

Mfg vom

showbee

Das ist ja schön, dass sich bereits so viele Fragen haben klären lassen. Wie sieht es jetzt aber mit dem Verpflegungsmehraufwand aus, wenn anschließend an den Samstagsunterricht (08:00 - 10:55) in einer Lerngemeinschaft geübt wird (angenommen die Lerngemeinschaft dauert über 5 Stunden an)?