Hallo,
ich habe es immer so gehalten, dass ich sinnvolle Belege und
Erklärungen der EStE beifügte. Ist die Geltendmachung von
Werbungskosten schlüssig und ergeben sich keine Fragen, gehts idR
schneller. Insoweit:
Sollte man dann die genauen Dokumentationen der verschiedenen
festgestellten Zeiten der Steuererklärung beilegen?
Ja!
und wie sieht es aus, wenn der Arbeitnehmer in Schichten
arbeitet und somit, mal die eine und mal die andere Strecke
sinnvoll wäre. Wären nur 2 Schichten und würde sich in etwa
50:50 verteilen. Könnte man das dann auch so angeben???
Ja! Anzugeben ist immer das Tatsächlich!
und wie sieht es mit dem Weg zur Weiterbildung aus??? immer
nur den vom Wohnort angeben, oder den wirklich gefahrenen?
Tatsächlich, das wäre also bspw. so:
Wohnort X, Arbeit Y, Schule Z
–>
X - Y = 30km
Y - Z = 10km
Z - X = 45km
–> 30km via Entfernungspauschale, sonstige Werbungskosten wegen
Fahrten zur Schule in Z sind 10km am Nachmittag und 15km am Abend
(45-30), also 25km in Summe.
Wie ist dabei die Studnenzahl zu
berechnen? Der Arbeitnehmer fängt um 07:00 Uhr an und muss
dafür bereits um ca. 06:15 das Haus verlassen.
Irrelevant, da keine Einsatzwechseltätigkeit, sondern fester
Arbeitsplatz.
Jetzt fährt er
nach der Arbeit ja direkt zu der Weiterbildung (fährt auf der
Arbeit um 16:45 los ist dann gegen 17:30 an der Weiterbildung,
Ab hier beginnt die Stoppuhr zu ticken.
die um 17:45 beginnt) und fährt erst nach Ende der
Weiterbildung (20:40) nach Hause, wo er gegen 21:00 Uhr
ankommt.
Und da endet sie, da es weniger als 8h sind gibt es keine VMA!
Somit ist der Arbeitnehmer ganze 14:45 außer Haus!
Da er wegen der Arbeit aber sowieso über 8-9h außer Haus war, ist das
völlig „Wurschd“.
Mfg vom
showbee