Moin Experten,
wie kann ich für die Fahrtkosten zur Arbeit (X km mal 0,70 DM mal 220 Tage) einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen?
Auch Teilbeträge oder nur den vollen Betrag?
Welche Abzüge muss man berücksichtigen?
Danke,
Joerg
Moin Experten,
wie kann ich für die Fahrtkosten zur Arbeit (X km mal 0,70 DM mal 220 Tage) einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen?
Auch Teilbeträge oder nur den vollen Betrag?
Welche Abzüge muss man berücksichtigen?
Danke,
Joerg
Es gibt da natürlich ein eigenes Formular. Auf der Steuerkarte wird dann der Betrag in DM für das Jahr eingetragen (einfache Fahrt mal Arbeitstage mal 70 bzw. demnächst wohl 80 Pf.) und beim Monatslohn automatisch der richtige Betrag von der Steuer abgezogen.
Moin Joerg,
der jährliche Freibetrag muß in diesem Fall 1200,-- jährlich betragen; unter Berücksichtigung des Arbeitnehmerfreibetrags von 2.000,-- DM müssen die Werbungskosten also mindestens 3.200,-- DM erreichen. Bei den angegebenen Arbeitstagen entspricht dies einer Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte von 21 km.
Zu beachten ist: Die Entfernung wird immer auf volle km aufgerundet (20,1 km = 21 km. Den Freibetrag kannst Du Dir für dieses Jahr noch bis 30. November (letzter Tag der Antragstellung) eintragen lassen. Der jährliche Freibetrag (in Deinem Beispiel 1.200,-- DM) wird dann durch die Anzahl der verbleibenden Monate geteilt. Wenn durch geschickte Datierung der Betrag also nur noch für Dezember eingetragen werden kann, sind in diesem Monat zusätzlich 1.200,-- DM steuerfrei; Du erhälst also ein - wenn auch kleines - zweites Weihnachtsgeld.
Gruß
steuerfux
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Moin steuerfux,
Erstmal vielen Dank für die Antwort.
Nach Deiner Rechnung stünden mir bei 91 km ca. 14.000,- DM zu. Minus 2000,- DM Arbeitnehmerfreibetrag ergibt 12.000,- DM. Geteilt durch 12 Monate ergibt 1.000,- DM pro Monat.
Wenn ich aber nur 500,- DM pro Monat ausbezahlt haben möchte, und die restlichen 6.000,- DM per Einkommensteuerjahresausgleich beim Finanzamt einfordern möchte, was muss ich tun?
Danke,
Jörg.
Wenn ich aber nur 500,- DM pro Monat ausbezahlt haben möchte,
und die restlichen 6.000,- DM per
Einkommensteuerjahresausgleich beim Finanzamt einfordern
möchte, was muss ich tun?
Dann läßt du dir halt nur DM 500,00 (6000,00/12) als monatlichen Freibetrag in die Lohnsteuerkarte eintragen; das geht auch.
.
Moin, Jörg,
das ist echt ein Problem, hab ich noch nicht erlebt.
Am einfachsten ist, das „zuviele“ geld auf die Bank zu bringen (kostet eventuell Steuern auf die Zinsen).
Im Ermäßigungsantrag fehlerhafte Angaben zu machen, kann bei der Steuererklärung zu ungläubigen Nachfragen führen.
Eine nicht gesezeskonforme Möglichkeit, besteht darin, den Sachbearbeiter im persönlichen Gespräch zu bitten, einen zu niedrigen Freibetrag einzutragen (Du wirtst zum Kantinengespräch).
Für das Folgejahr kannst Du versuchen, die Anzahl Deiner Arbeitstage zu reduzieren (um die Hälfte), da dies ja nur eine vorausschauende Schätzung ist; haste eben daneben geschätzt. Für das Jahr 2000 habe ich Probleme, da das Jahr schon fast abgelaufen ist.
Wichtig: Deine Berechnung habe ich nicht überprüft. Denke daran, Werbungskosten ist nicht gleich Geld vom Finanzamt.
Gruß
steuerfux
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