Einkommensteuer / Steuerbescheid

Mal angenommen: 2 Steuerpflichtige, die bei einer staatlichen Einrichtung angestellt sind machten eine ganzjährige Fortbildung. (Berufsausbildung in einem anderen Standort)
Beide Steuerpflichtigen setzen in der Einkommensteuererklärung (gleiches Finanzamt) das ganze Jahr als Dienstreise an.
Ergebnis:
Bei Steuerpflichtigem 1 werden die vollen 12 Monate als Dienstreise (erhöhte km Kosten/ Verpflegungsgeld) berücksichtigt.
Bei Steuerpflichtigem 2 werden nur die ersten 3 Monate als Dienstreise und der restliche Zeitraum als normale Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte berücksichtigt.

Frage:

  • Welche Möglichkeit hat Steuerpflichtiger 2?
    o Kann er sich darauf berufen, das Steuerpflichtiger 1 die
    Kosten anerkannt bekommen hat?
  • Kann das Finanzamt bei Steuerpflichtigen 1 den Bescheid noch
    zu seinen ungunsten Ändern und ebenfalls nur die ersten 3
    Monate als Dienstreise anerkennen?

Gruß
Andreas

Der Steuerzahler kann sich nicht auf andere evt. falsche Entscheidungen berufen.

Da es an Einzelheiten fehlt, kann hier keien Beurteilung erfolgen, welcher Bescheid richtig ist.

Hallo,

  • Welche Möglichkeit hat Steuerpflichtiger 2?
    Kann er sich darauf berufen, das Steuerpflichtiger 1 die
    Kosten anerkannt bekommen hat?

nur die eigene Argumentation zählt. Man kann sich nicht auf andere
berufen, weil wie Oerdiz schon schrieb: „keine Gleichheit im
Unrecht“, wenn einer bevorzugt ist, dann bedeutet dass keinen
Gleichbehandlungsanspruch. Bspw. ein Dieb wird nicht überführt und
kann später wegen Verjährung nicht mehr verurteilt werden, sollten
nun alle Diebe argumentieren könnten, ich will kein Knast, der musste
auch nicht?

  • Kann das Finanzamt bei Steuerpflichtigen 1 den
    Bescheid noch
    zu seinen ungunsten Ändern und ebenfalls nur die
    ersten 3
    Monate als Dienstreise anerkennen?

Mitunter ja! Das kommt ganz auf den Bescheid an und unter welchen
Vorschriften der Erlassen wurde. Steht bspw. „unter Vorbehalt der
Nachprüfung“ drauf, kann geändert werden, legt derjenige eigens
Einspruch ein, kann dieser nicht auf einen Punkt beschränkt werden,
auch hier könnte das FA ändern.

Mfg vom

showbee