Hallo,
ich habe eine Frage zum Vorsteuerabzug bei einer Rechnung:
Wenn eine Rechnung von 2 Personen gezahlt wird und nur eine Person davon vorsteuerabzugsberechtigt ist, dann muss doch diese Rechnung aufgeteilt werden (2 Rechnungen).
Was ist, wenn die aufgeteilten Rechnungen nur noch zusätzlich folgenden Satz haben: Davon zahlen Sie 1/3: 400 € bzw. Davon zahlen Sie 2/3: 800 €. (Der Gesamtbetrag steht jeweils auf beiden Rechnung mit ausgewiesener Steuer vom Gesamtbetrag).
Ist es möglich, mit diesem Zusatz bzw. dieser Aufteilung, die Steuer zu ziehen, z. B. aus den 400 €? Oder muss die Steuer für diese Aufteilung noch separat ausgewiesen sein um einen Vorsteuerabzug möglich zu machen?
Würde mich sehr über Antworten freuen.
Viele Grüße
Susanne