[USt] Vorsteuerabzug bei Teilbeträgen

Hallo,

ich habe eine Frage zum Vorsteuerabzug bei einer Rechnung:

Wenn eine Rechnung von 2 Personen gezahlt wird und nur eine Person davon vorsteuerabzugsberechtigt ist, dann muss doch diese Rechnung aufgeteilt werden (2 Rechnungen).

Was ist, wenn die aufgeteilten Rechnungen nur noch zusätzlich folgenden Satz haben: Davon zahlen Sie 1/3: 400 € bzw. Davon zahlen Sie 2/3: 800 €. (Der Gesamtbetrag steht jeweils auf beiden Rechnung mit ausgewiesener Steuer vom Gesamtbetrag).

Ist es möglich, mit diesem Zusatz bzw. dieser Aufteilung, die Steuer zu ziehen, z. B. aus den 400 €? Oder muss die Steuer für diese Aufteilung noch separat ausgewiesen sein um einen Vorsteuerabzug möglich zu machen?

Würde mich sehr über Antworten freuen.

Viele Grüße
Susanne

Wenn eine Rechnung von 2 Personen gezahlt wird und nur eine
Person davon vorsteuerabzugsberechtigt ist, dann muss doch
diese Rechnung aufgeteilt werden (2 Rechnungen).

Was ist, wenn die aufgeteilten Rechnungen nur noch zusätzlich
folgenden Satz haben: Davon zahlen Sie 1/3: 400 € bzw. Davon
zahlen Sie 2/3: 800 €. (Der Gesamtbetrag steht jeweils auf
beiden Rechnung mit ausgewiesener Steuer vom Gesamtbetrag).

Hallo,

es kommt bei der Vorsteuer nicht maßgeblich auf denjenigen an, der zahlt, sondern auf denjenigen, für den die Leistung bestimmt ist.

Zum ersten muss die Rechnung auf den Unternehmer adressiert sein, sonst braucht man nicht weiterzudenken. Der Anspruch auf Vorsteuerabzug ergibt sich dann auch aus dem Gesetz, denn nur Leistungen, die „für sein Unternehmen“ (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 USTG) ausgeführt werden, berechtigen zur VoSt!

Bsp. korrekte Rechnung geht an Unternehmer U, U hat für sich und seine Frau Computer bestellt, der für den U kostet 800,- Brutto, der für Frau F 400,-; U zahlt 1.200,- vom Geschäftskonto

–> 800,- = Anschaffungskosten BGA und Vorsteuerabzug
–> 400,- = Privatentnahme (ggf. bei Erstattung später auch durchlaufender Posten)

Wenn nun bspw. U jedoch von F 500,- erstattet bekommt, liegt es nahe, dass er einen Gewinn erzielen wollte, dann wären 400,- Wareneinsatz und Vorsteuer, aber die Zahlung der F zugleich Umsatz incl. USt.

Mfg vom

showbee