[LoSt] Berechnung LoSt bei Arbeit nur Teilmonat?

Guten Tag!

Ich habe von einer Lohnabrechung Kenntnis erhalten, die ich in Bezug auf die Lohnsteuer nicht nachvollziehen kann und deshalb würde ich mich hier gerne einmal grundlegend in diesem Punkt informieren.

Der Arbeitnehmer hatte im letzten Dezember eine zeitlich befristete Arbeit für 18 Kalendertage aufgenommen.
In dieser Zeit hat er 790 Euro brutto verdient (auf Lohnsteuerkarte; nicht in der Gleitzonenregelung).

Ich bin der Meinung, dass zuviel Lohnsteuer berechnet wurde, denn ich habe die Lohnabrechnung mit meinem Steuerprüfungsprogramm (und drei weiteren Tools aus dem Internet) gegengeprüft.

Die Merkmale der Lohnsteuerkarte lauten:

  • Steuerklasse V
  • Krankenkassenbeitrag 13,8%, allg. Tarif
  • Bundesland: Niedersachsen
  • Kind vorhanden, aber kein Kinderfreibetrag
  • keine Frei- oder Hinzurechnungsbeträge
  • normale Steuertabelle

An sich nichts besonderes.

Für 790 EUR brutto haben alle meine Programme eine Lohnsteuer von 107 EUR errechnet, und damit einen Soli von 5 EUR (ich nenne nur mal die gerundeten Beträge; die Programme haben aber Cent-genau das gleiche errechnet).
Die Lohnabrechnung weist aber eine Lohnsteuer von 184 EUR aus und einen Soli von 10 EUR.

Die Abzüge für KV/PV/RV/AV stimmen unter den Programmen und sogar in der Lohnabrechnung genau überein!
Nur die Lohnsteuer und der Soli weichen so stark ab.

Auf Nachfrage bei der Lohnbuchhaltung bei der betreffenden Person hieß es lapidar, dass es daher kommt, dass ich mit meinen Eingaben bei den Steuerprogrammen einen gesamten Monat zugrunde gelegt hätte, der Arbeitnehmer aber nur 18 Tage beschäftigt war.

Ich kann das nicht nachvollziehen, denn bei dem verdienten Brutto-Lohn ist es doch egal, ob er in 31 oder in 18 Tagen verdient wurde.
Außerdem, wenn diese Antwort richtig wäre, dann könnte ich es nur nachvollziehen, wenn der Arbeitnehmer bei nur 18 Beschäftigungstagen WENIGER Lohnsteuerabzüge hätte, und nicht MEHR.
Der Unterschied beträgt immerhin etwa 80 EUR.

Meine Frage ist: hat die Beschäftigungsdauer wirklich etwas mit dem Lohnsteuerabzug zu tun und wenn ja, würde sich dies in der genannten Größenordnung auswirken?

Vielen Dank für Eure Hinweise.

Servus,

die online öffentlich zugänglichen Rechner arbeiten alle mit dem Monat als kürzester rechenbarer Zeiteinheit. LSt-Tagestabellen gibts meines Wissens nicht für lau.

Das macht aber nichts, weil man die zutreffende LSt-Belastung mit einem einfachen Dreisatz bestimmen kann, indem man den Lohn für Teilmonate in einen Monatslohn umrechnet, dann die Lohnsteuer abliest und den abgelesenen Betrag wieder auf den Teilmonat zurückrechnet.

(Lohn/18)*30=Monatslohn. (Abgelesene Lohnsteuer/30)*18 = zutreffende Lohnsteuer.

Der Lohnsteuereinbehalt soll in einem vereinfachten und teilweise pauschalierenden Verfahren der festzusetzenden Einkommensteuer nahe kommen. Wenn jetzt die LSt unabhängig von der Zeit, für die der Lohn bezahlt wird, berechnet würde, käme dabei folgendes raus:

Bei einem Lohn von 600 € monatlich fällt keine LSt an. Ein Lohn von 600 € pro Arbeitstag führt zu einem Jahreslohn von 150.000 €. Sollte bei diesem auch keine Lohnsteuer einbehalten werden, weil es ja auch bloß 250 Tageslöhne à 600 € sind, und bei 600 € keine LSt anfällt? Das wäre ziemlich unpraktisch.

Es ist übrigens bei LSt-Klasse V ziemlich gleichgültig, ob zwanzig Euro mehr oder weniger LSt einbehalten werden: Es gibt keinen Fall, in dem ein Arbeitnehmer mit der LSt-Klasse V nicht zur ESt veranlagt werden muss. Die zwanzig Euro mehr oder weniger bleiben also bloß bis zur Veranlagung mehr oder weniger, nacher sind wieder alle gleich, egal ob sie 18, 77 oder 370 Tage im Jahr arbeiten.

Schöne Grüße

MM