[Alg] Freiberufliche Mitarbeit - was beachten?

Guten Morgen,

gesetzt den Fall, ein Arbeitnehmer ist als Angestellter vollzeitbeschäftigt und versteuert „normal“ sein Einkommen.

Will dieser Arbeitnehmer nun zusätzlich einen Job unter „freiberuflicher Mitarbeit“ annehmen (Stichwort: „Mystery Shopping“ o.ä.), inwiefern muss er die Erträge aus dieser freien Mitarbeit versteuern? Bzw. welche Voraussetzungen muss er erfüllen?

Lieben Dank & stürmischen Gruß aus Leverkusen
Jana

Servus,

dieses:

„freiberuflicher Mitarbeit“ annehmen (Stichwort: „Mystery
Shopping“ o.ä.)

Der Testkäufer selber ist nicht freiberuflich tätig. Er erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder nichtselbständiger Arbeit, je nach Ausgestaltung seiner Aufgaben. Lediglich diejenigen, die die Marktstudien konzipieren und auswerten und die verwendete Software entwickeln und eventuell betreuen, sind freiberuflich tätig.

inwiefern muss er die Erträge aus dieser
freien Mitarbeit versteuern?

Die Einkünfte (= Einnahmen minus Ausgaben) aus dem Gewerbebetrieb werden bei der Veranlagung zur ESt zu den bereits vorhandenen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit dazugerechnet. Auf das daraus ermittelte zu versteuernde Einkommen wird die ESt festgesetzt.

Wenn der frischgebackene Unternehmer bei der steuerlichen Erfassung zutreffende Angaben macht, werden Vorauszahlungen auf die ESt in der Höhe festgesetztm, wie sie voraussichtlich bei der Veranlagung fällig werden - so dass keine großen Überraschungen passieren können.

Bzw. welche Voraussetzungen muss
er erfüllen?

Er sollte volljährig sein, alldieweil es sonst aus anderen als steuerlichen Gründen Schwierigkeiten mit wirksamen Verträgen geben könnte.

Schöne Grüße

MM

Guten Morgen,

Will dieser Arbeitnehmer nun zusätzlich einen Job unter
„freiberuflicher Mitarbeit“ annehmen,

sollte er folgende Hinweise der BfA beachten:

Bitte www.bfa.de aufrufen und rechts oben unter Suche V027 oder V028 eingeben.

Vordruck V027
Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status
Stand: 01.12.2006,

Vordruck V028
Erläuterungen zum Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status
Stand: 01.12.2006,

Ich kann nur empfehlen, sich diese Hinweise genau anzusehen.

MfG

hweng