Kann jmd erklären wie bei Selbständigen die Einkommensteuer berechnet wird und welchem Steuersatz die Berechnung zugrundeliegt? Gibt es Freibeträge? Wenn ja welche, und wo finde ich dazu Informationen?
Interessant wäre vorallem der Steuersatz, ich nehme mal an dass diese gestaffelt sind aber halt eben nicht wie?
Ich wollte nur wissen wie hoch der Steuersatz ist! Bzw ob dieser sich staffelt nach bestimmten Einkommensgrenzen? Das ist alles. Eine sehr simple Frage…
Vll weiss ja noch jmd anderes Bescheid und kann mir eine kurze prägnante Aussage dazu geben und kein neunmalkluges Geschwätz.
geh mal unter http://www.abgabenrechner.de
da findest du die aktuellen Steuersätze, musst nur dein Gehalt eingeben und wenn du weißt, das zu versteuernde Einkommen.
Freibeträge gibt es für Selbständige nicht, kannst aber alle Kosten absetzen.
Im Zweifelsfall ein Gespräch mit einem Steuerberater führen.
Gruß
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Et jibt ene Jrundfreibetrach, dä beträcht bei Ledige 7.664 € und bei Verheiratete 15.328 €. Bis dahin brauchsse keine Steuern zu zahlen.
Ok, nun in normalem Deutsch weiter:
Die erste Progressionszone geht von 7.665 bis 12.739 € für Ledige bzw. das Doppelte bei Verheirateten. Da zahlst Du linear ansteigend von
15 % Eingangssteuersatz bis 23,97 %.
In der zweiten Progessionszone - 12.740 bis 52.151 respective das Doppelte - steigt der Steuersatz linear von 23,97 auf 42 %.
In der oberen Proportionalzone gilt ab 52.152 € resp. das Doppelte zu vetrsuerndem Einkommen ein fester Steuersatz von 42 %.
Und ab 2007 gilt für ein zu verstreurndes Einkommen ab 250.000 € resp. das doppelte bei Verheirateten ein fester Steuersatz von 45 %.
es geht nicht um ein gehalt sondern um einen reingewinn nach abzug aller aufwendungen des abgelaufenen geschäftsjahres. Diese liegen knapp unter dem freibetrag. muss man dann als selbstständiger trotzdem einkommensteuer zahlen? wenn ja wonach richtet sich das dann wenn es für selbstständige keinen freibetrag gibt?
Als alleinstehender Selbständiger mit keinem zusätzlichen Einkommen aus einer nichtselbständigen Arbeit zahlt man bis ca. 7500 € keine Einkommensteuer.
Ist der Selbständige verheiratet und werden die Eheleute zusammen veranlagt liegt die Freigrenze bei ca. 16.000 €.
Kann man aber auch alles im abgabenrechner.de ermitteln.
Einfach den Reingewinn eingeben und clicken.
Noch Fragen?
Gruß
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genau das wollte ich wissen für einen selbstständigen ohne
weiteres einkommen, also gelten in etwa die bestimmungen die
rolf aufgezählt hat?°
Hallo Benjamin
nicht in etwa sondern genau so.
Sieh mal, der Abgabenrechner ist doch was tolles. Gibst du eine Zahl ein und unten kommt eine Zahl raus, weißt du immer genau was du an Steuern zahlen musst, natürlich noch die Kirchensteuer dazu (falls nicht ausgetreten).
wobei man unterscheiden muss zwischen dem Gewinn (= Einkünfte aus Gewerbebetrieb) und dem zu versteuernden Einkommen: Das ist der Gesamtbetrag der Einkünfte minus Sonderausgaben minus außergewöhnliche Belastungen minus ein paar andere Dinge, die nicht in das Schema passen. Das zu versteuernde Einkommen ist in der Regel viel weniger als der Gesamtbetrag der Einkünfte.
es existieren nur Erträge aus dem Gewerbebetrieb. Es gibt kiene Sonstigen einnahmen, daher habe ich ja von Reingewinn (ergebnis vor steuern) nach abzug aller aufwendungen und abschreibungen gesprochen.
Gesamtbetrag der Einkünfte minus Sonderausgaben minus außergewöhnliche Belastungen = zu versteuerndes Einkommen.
Selbst bei einem Unternehmer, bei dem keinerlei Vorsorgeaufwendungen (Krankenversicherung, Alter etc.) anfallen, der keine KiSt bezahlt, nichts spendet, ist das zu versteuernde Einkommen niedriger als der Gesamtbetrag der Einkünfte. Wenn man den ESt-Tarif auf den Gesamtbetrag der Einkünfte anwendet, kommt man zu einer zu hohen ESt-Belastung. Damit ist man zwar auf der sicheren Seite, wenns um Prognosen fürs Beiseitelegen geht, aber die Zahl ist halt nicht richtig.
selbstverständlich kann man Betriebsausgaben bzw. Aufwendungen zusammen mit Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen in einen Eintopf zusammenrühren und dafür den Begriff „Kosten“ einführen, der eigentlich etwas anderes bedeutet. Es spricht auch nichts dagegen, das zu versteuernde Einkommen „Reingewinn“ zu nennen und den Gewinn zur Unterscheidung „Vorabgewinn“, „Teilgewinn“ oder „Halbgewinn“.
Man sollte dann aber nicht damit rechnen, dass irgendjemand außer einem selbst versteht, was man meint. Wenn man verstanden werden will, ist es nützlich, im Steuerrecht die Begriffsbestimmungen zu „Gewinn“ aus § 4 Abs. 1 und 3 EStG zu verwenden.
Und genau dieses empfehle ich dem Fragesteller, das finde ich nicht sehr schlimm. Aber eigentlich ists ja egal, etwas Schlimmeres als ne falsche oder falsch aufgefasste Antwort kann dabei ja nicht rauskommen…