[USt] welchen Steuersatz bei Verkauf Firmen-PKW?

Guten Tag,

Einzelunternehmer konnten bis vor etwa 2 Jahren beim Kauf eines Firmen-PKW lediglich 50% der Vorsteuer geltend machen ( also 8%).

Diese Regelung wurde wieder aufgehoben.

Wenn nun ein Einzelunternehmer sein Firmenfahrzeug, für das er 8% Vorsteuer seinerzeit geltend gemacht hat, verkauft, welchen Steuersatz muss er dann heute ansetzen.

8% ?

oder 19%.

Guten Abend,

ew geht also um den Verkauf eines gebrauchten Kfz.
Es wäre ein Riesendurcheinander, wenn man Steuersätze aus der Kaufzeit ansetzen würde/könnte/sollte.
Da könnte ja jeder mauscheln und „Papa Staat“ gugggt in die Röhre.
Dat macht Pappi abba wohl nicht mit.

Als UST sollte man deshalb die 19% ausweisen, weil die halt heute aktuell gültig ist.

Nicht vergessen: Es gab da mal was von „unerwartetem Gewinn“ wenn der Wagen schon abgeschrieben ist. Dieser „unerwartete Gewinn“ musste auch versteuert werden… so war das einmal… obs heute noch so ist… keine Ahnung.
Vielleicht aber nützlich für die Preisfindung damit man nicht nachher nur draufzahlt.

das war jetzt nur eine kleine private Meinung :wink:

Gruß
BJ

Guten Abend,

ew geht also um den Verkauf eines gebrauchten Kfz.
Es wäre ein Riesendurcheinander, wenn man Steuersätze aus der
Kaufzeit ansetzen würde/könnte/sollte.
Da könnte ja jeder mauscheln und „Papa Staat“ gugggt in die
Röhre. Dat macht Pappi abba wohl nicht mit.

Das ist auch ein schönes Beispiel dafür, dass die USt nicht nur ein durchlaufender Posten ist.

Nicht vergessen: Es gab da mal was von „unerwartetem Gewinn“
wenn der Wagen schon abgeschrieben ist. Dieser „unerwartete
Gewinn“ musste auch versteuert werden… so war das einmal…
obs heute noch so ist… keine Ahnung.

Klar ist das noch so. Unversteuerte Gewinne mag der Staat heute noch weniger als früher.

Vielleicht aber nützlich für die Preisfindung damit man nicht
nachher nur draufzahlt.

Ja, das war ein nützlicher Hinweis. Hoffentlich wurde er auch richtig verstanden.

Gruß
Denis

Das ist auch ein schönes Beispiel dafür, dass die USt nicht
nur ein durchlaufender Posten ist.

Hallo Denis,

ja korrekt, aber auch gewollt. Denn die 50% VoStAbzugsbegrenzung waren typisierter Eigenverbrauch. Ob ich nun pauschale Erträge mit USt belastet (1% Methode, Entnahmen in Gastwirtschaft) oder ob ich VoSt Abzug beschränke (früher Kfz, Bewirtung) es hat den selben gesetzgeberischen Zweck: Besteuerung des nichtunternehmerischen Letzverbrauchs. Da hier der Unternehmer sein eigener Letztverbraucher ist, muss also in solchen Fällen mehr USTVZ an das Finanzamt gehen, als es in der Kasse vorhanden war. Nicht umsonst landet der Posten im Soll auch auf „Privatentnahme“.

Aber es ist jetzt nicht Zufall oder verwirrend, es ist Gesetzeszweck, keinerlei Bestätigung für schlechtes Gesetz o.ä.

Zum PKW noch ein anderes Bsp. warum nicht 8% USt anfallen, sondern der volle USt Satz. Man stelle sich einen Hersteller von Produkten vor, der bezieht Waren mit Vorsteuerabzug, hat Personal- und sonstige Kosten und am Ende steht das Produkt das er verkauft. Auf den Verkaufserlös entfallen 19% UST, keine Frage! Es kommt ja hier auch keiner auf die Idee nur soviel Erlös des Prodkutes mit USt zu belasten, wie Vorsteuer möglich war (Waren- und Kostenanteil, nicht Personalkosten). Insoweit zeigt sich auch an diesem Bsp. deutlich, die Umsatzsteuer ist eben eine Steuer auf den Umsatz und nicht auf Ertrag oder Gewinn!

Mfg vom

showbee

Hallo Showbee,

fang doch nicht wieder damit an. Hast du nicht auch einen Brief bekommen mit der Bitte in Zukunft auf Streitereien zu verzichten?

Gruß
Denis

fang doch nicht wieder damit an. Hast du nicht auch einen
Brief bekommen mit der Bitte in Zukunft auf Streitereien zu
verzichten?

Hallo Denis,

was hat sachliche Diskussion mit korrektur falscher
Darstellung zu tun? Du stellst die Umsatzsteuer als „nicht
durchlaufend“ dar und findest beim 50%igen VoSt Abzug aber
voller UStBesteuerung einen Beweis, warum die USt nicht
wirklich durchlaufend sein soll. Das ist mE schlicht falsch.
Die durchlaufende Wirkung der USt bezieht sich natürlich nur
auf den Umsatz/Mehrwert des Unternehmers,

also Eingangsumsätze --> Unternehmer schafft Mehrwert -->
Erlös mit USt

das ist schlicht und einfach durchlaufend, weil
Vorsteuerabzug und Umsatzsteuer nebst UStVZ sich
neutralisieren!

Wenn man nun aber unreflektiert einfach USt auf
Eigenverbrauch bzw. VoStAbzugsBeschränkung wegen
Eigenverbrauch als Zeichen für die „Unsystematik“ aufzeigt,
dann ist das schlicht falsch.

Du kannst das gerne mit konstruktiver Argumentation
verteidigen, nur fällt mir kein Punkt ein, der deine Ansicht
stützen wird. Insoweit ist es nur probat und meine Pflicht
einen Thread auch „sauber“ (in meinen Augen) zu halten und
nicht mit (mE) unhaltbaren Feststellungen im Archiv
verschwinden zu lassen.

Diese Antwort hätte ich übrigens bei jedem gegeben, ob Denis,
Thomas, Martina oder Ezekiel gepostet hätten, ich hätte auf
jeden so geantwortet.

Kein unsachlicher Streit! Diskussion gerne!

mfg aus Berlin vom

showbee

was hat sachliche Diskussion mit korrektur falscher
Darstellung zu tun? Du stellst die Umsatzsteuer als „nicht
durchlaufend“ dar und findest beim 50%igen VoSt Abzug aber
voller UStBesteuerung einen Beweis, warum die USt nicht
wirklich durchlaufend sein soll. Das ist mE schlicht falsch.
Die durchlaufende Wirkung der USt bezieht sich natürlich nur
auf den Umsatz/Mehrwert des Unternehmers,

So natürlich finde ich das nicht und bevorzuge als praktisch denkender Mensch die Gesamtbetrachtung, die auch im Interesse jeden Unternehmers sein wird. Auf akademische Spitzfindigkeiten sollten wir hier verzichten.

das ist schlicht und einfach durchlaufend, weil
Vorsteuerabzug und Umsatzsteuer nebst UStVZ sich
neutralisieren!

Das kann schon aufgrund der unterschiedlichen Ein- und Verkaufspreise nicht richtig sein.

Wenn man nun aber unreflektiert einfach USt auf
Eigenverbrauch bzw. VoStAbzugsBeschränkung wegen
Eigenverbrauch als Zeichen für die „Unsystematik“ aufzeigt,
dann ist das schlicht falsch.

Das ist auch ein gutes Beispiel dafür, dass du oft Angriffe siehst, wo keine waren. Die Systematik wurde von mir überhaupt nicht angesprochen.

Du kannst das gerne mit konstruktiver Argumentation
verteidigen, nur fällt mir kein Punkt ein, der deine Ansicht
stützen wird.

Die Orientierung nach den Zahlungsströmen ist konstruktiv genug. Auch jedem Nichtmathematiker leuchtet sofort ein, dass bei einem Einkauf von 100€ und Weiterverkauf zu 150€ bei 19% USt mehr Steuern an das Finanzamt abgeführt wurden als man sich zurückholen kann. Jede andere Argumentation macht den Eindruck, als ob man jemanden überzeugen will, dass 1 und 1 nicht zwei sind.

Kein unsachlicher Streit! Diskussion gerne!

Vielleicht nicht unsachlich, aber eine unpraktische und weltfremde Sichtweise. Das kann man an der Uni praktizieren, hier ist damit niemandem geholfen.

Gruß
Denis

MOD: Artikel und Teilthread abgeschlossen
Hallo Ihr beiden,

Teilthread wird abgeschlossen und keine Streitereien

Schöne Grüße
Cirwalda Mod Steuerrecht

Hallo Flitzi,
hallo ihr anderen,

verhält es sich bei Fahrzeugen, die nur zum 50%- Vorsteuerabzug geführt haben nicht so, dass eine Berichtigung nach § 15a UStG durchgeführt werden kann? Dazu müßte aber gewußt werden, wann ein solches Fahrzeug beispielsweise gekauft worden sein könnte.

Oder seht ihr keine Anwendung des § 15a UStG (bin irritiert, weil keiner dies in Betracht gezogen hat)

Sonnige Grüße von Soni