[ESt] Handwerkerleistung vor 06.05.06 bar bezahlt

Laut § 35a Abs. 2 Satz 5 EStG. dürfen Handwerkerrechnungen nur dann in abzug gebracht werden, wenn: durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Erbringers … durch Beleg des Kreditinstituts nachweist
Was passiert mit Rechnungen die vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung (6. Mai 2006) bar bezahlt wurden?

Dann sind diese Aufwenudngen nicht berücksichtigungsfähig.

Das sagt auch das wie folgt verlinkte BMF Schreiben:

http://oerdiz.hz-group.de/handwerkerleistungen/

.

Dann sind diese Aufwenudngen nicht berücksichtigungsfähig.
Das sagt auch das wie folgt verlinkte BMF Schreiben:
http://oerdiz.hz-group.de/handwerkerleistungen/
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Und es ändert auch nichts, daß die Aufwendungen bezahlt wurden bevor es dieses Gesetz gab und der Auftraggeber also nicht wissen konnte, daß er nur unbar bezahlen darf?

Die fehlenden Lohnkosten dürfen ja für das Jahr 2006 auch vom AN geschätzt werden.