Hilfe: Schein-Selbständig!

hallöle!
ich arbeite als freelancer bei einer einzigen firma und frage mich schon länger was das finanzamt dazu sagt, wenn ich nächstes jahr meine steuererklärung machen muss. verlangen die dann von mir, dass ich allen kram nachzahle?
(bin student und habe nach abzug meiner kv rund 1.400 monatlich)

kann da wer helfen?

dank im voraus
bernd

Hi Bernd,

schwierig, schwierig… Grundsätzlich gibt es vier Kriterien bezüglich der Scheinselbständigkeit. Darunter fallen:

  1. Personen, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit mit Ausnahme von Familienangehörigen KEINEN versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.

Als Student wirst Du wohl kaum VERSICHERUNGSPFLICHTIGE Arbeitnehmer beschäftigen.

  1. Personen, die regelmäßig und im wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind.

Hier geht es um die FAKTISCHE Bindung an EINEN Auftraggeber, z. B. wenn er Dir die Aufnahme einer parallelen Tätigkeit für einen anderen Auftraggeber verbietet. Aber: auch wenn Du gleichzeitig für eine Tochtergesellschaft der Firma arbeitest, gilt es als EIN Auftraggeber, weil der Inhaber vermutlich derselbe ist.

  1. Personen, die für Beschäftigte typische Arbeitsleistungen erbringen, insbesondere Weisungen des Auftraggebers unterliegen und in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert sind.

Die Frage ist, ob z. B. die Arbeitszeit, der Arbeitsort, die Art der Auftragsabwicklung und Termine vom Auftraggeber vorgegeben werden oder ob es in Deinem freien Ermessen liegt.

  1. Personen, die nicht aufgrund unternehmerischer Tätigkeit am Markt auftreten.

Die Fragen betreffen z. B. Dein unternehmerisches Risiko und Gebundenheit an Preisvorgaben des AG.

Zwei dieser Kriterien müssen erfüllt sein, um Dich als Scheinselbständigen einzustufen. Dummerweise erkenne ich schon auf den ersten Blick schon drei (nämlich die Punkte 1., 2. und 4). Zu Punkt 3. kann ich nichts sagen, dazu hast Du nämlich keine Silbe geschrieben.

verlangen die
dann von mir, dass ich allen kram nachzahle?

Was meinst Du mit „dem ganzen Kram“. Das Finanzamt kann von Dir höchstens die Nachzahlung der Lohnsteuer fordern. Krankenkasse & Co. geht das Finanzamt nix an. Solltest Du aber tatsächlich als Scheinselbständiger und damit als Arbeitnehmer qualifiziert werden, hast nicht nur Du sondern auch Dein Auftraggeber ein Problem.

Leider kann ich Dir im Moment nur diese sehr allgemeinen Infos geben, weil ich a) den Vertrag nicht kenne, b) nicht weiß, was Du machst und c) über die Situation bei Deinem AG nur Mutmaßungen anstellen kann. Melde Dich, falls ich Dir weiterhelfen kann.

So long

Tessa

Hallo, Bernd,
bei ca. 1.500 DM Umsatz im Monat (= 18.000 im Jahr) fällt keine Umsatzsteuer an (es sei denn, Du hast Rechnungen geschrieben, in denen die Umsatzsteuer/Mehrwertstuer ausgewiesen ist). Bei der Einkommensteuer genügen einige Betriebsausgaben, um dein Einkommen unter den Grundfreibetrag (ca. 13.500 DM im Jahr) sinken zu lassen. Voraussetzung: Du hast keine anderen steuerpflichtigen Einnahmen/Einkünfte
Gruß
steuerfux

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hi tessa,
super ausführlich, danke!
ich bin normaler weise kein fan davon, ewig lange bleiwüsten (virtuell) zu erzeugen, indem man eins in nächste schreibt, aber hier ist das wohl mal sinnvoll- ich arbeite mal deine punkte ab:

Hi Bernd,

schwierig, schwierig… Grundsätzlich gibt es vier Kriterien
bezüglich der Scheinselbständigkeit. Darunter fallen:

  1. Personen, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit mit
    Ausnahme von Familienangehörigen KEINEN
    versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.
    Als Student wirst Du wohl kaum VERSICHERUNGSPFLICHTIGE
    Arbeitnehmer beschäftigen.

absolut richtig

  1. Personen, die regelmäßig und im wesentlichen nur für einen
    Auftraggeber tätig sind.

Hier geht es um die FAKTISCHE Bindung an EINEN Auftraggeber,
z. B. wenn er Dir die Aufnahme einer parallelen Tätigkeit für
einen anderen Auftraggeber verbietet. Aber: auch wenn Du
gleichzeitig für eine Tochtergesellschaft der Firma arbeitest,
gilt es als EIN Auftraggeber, weil der Inhaber vermutlich
derselbe ist.

trifft zu

  1. Personen, die für Beschäftigte typische Arbeitsleistungen
    erbringen, insbesondere Weisungen des Auftraggebers
    unterliegen und in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers
    eingegliedert sind.

Die Frage ist, ob z. B. die Arbeitszeit, der Arbeitsort, die
Art der Auftragsabwicklung und Termine vom Auftraggeber
vorgegeben werden oder ob es in Deinem freien Ermessen liegt.

auch das trifft zu: ich mache genau die gleiche arbeit, wie alle anderen in der abteilung auch, die einen festen vertrag haben. ich habe feste arbeitszeiten, kann nichts selbst bestimmen.

  1. Personen, die nicht aufgrund unternehmerischer Tätigkeit am

Markt auftreten.

hier gibt’s bei mir ein kleines problem (?): ich habe bis vor kurzem einen kleinen shop betrieben (nebenbei, nicht hauptberuflich) und habe den gewerbeschein noch.

Die Fragen betreffen z. B. Dein unternehmerisches Risiko und
Gebundenheit an Preisvorgaben des AG.

Zwei dieser Kriterien müssen erfüllt sein, um Dich als
Scheinselbständigen einzustufen. Dummerweise erkenne ich schon
auf den ersten Blick schon drei (nämlich die Punkte 1., 2. und
4). Zu Punkt 3. kann ich nichts sagen, dazu hast Du nämlich
keine Silbe geschrieben.

verlangen die
dann von mir, dass ich allen kram nachzahle?

Was meinst Du mit „dem ganzen Kram“. Das Finanzamt kann von
Dir höchstens die Nachzahlung der Lohnsteuer fordern.
Krankenkasse & Co. geht das Finanzamt nix an. Solltest Du aber
tatsächlich als Scheinselbständiger und damit als Arbeitnehmer
qualifiziert werden, hast nicht nur Du sondern auch Dein
Auftraggeber ein Problem.

Leider kann ich Dir im Moment nur diese sehr allgemeinen Infos
geben, weil ich

a) den Vertrag nicht kenne,

es gibt nichts schriftliches, ich arbeite seit einem halben jahr 25 std./woche- wodurch nach bgb ja ein vertrag besteht.

b) nicht weiß, was

Du machst und

ist eine art call-center in einer internet-agentur (etwas kompliziert zu erklären)

c) über die Situation bei Deinem AG nur

Mutmaßungen anstellen kann. Melde Dich, falls ich Dir
weiterhelfen kann.

So long

Tessa

am schluss vielleicht noch eine hausnummer: alles in allem werde ich in diesem jahr ~21.000dm verdient haben. der studentische status ist damit sowohl wegen arbeitszeiten (>20std) und verdienst weg.
was kommt denn da evtl. an nachzahlungs-forderung auf mich zu?

dank im voraus
bernd

Das Fianzamt interessiert sich wenig dafür. Das kann nur herauskommen, wenn die Sozialversicherung in dem Unrternehmen eine Prüfung macht.

Bei der BFA kannst Du Dir o-nline das Gesetz zur Föderung der Selbständigekit und einen Fragebogen und Antrag auf Berfreiung von der Rentsenversicherungspflicht herunterladen

Das ist eine gute Sache. Dann kannst Du selbst entscheiden, ob Du einen Antrag stellst oder nicht.

Ich bin selbst free-lancer und artbeite seit 10 Monaten nur für ein Unternehmen. Aber ich kann nachweisen, daß ich mich im Markt bewege. Mei -auftrag ist in ca. 2 Monaten beendet und ich suche schon jetzt einen Anschlussauftrag.

Viele Grüße G. M.

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danke,
ist das das kriterium (um eventuellen begehrlichkeiten aus dem weg zu gehen): „sich am markt bewegen“? bin da leider völlig ahnungslos. und wie weist du das dann nach?

greetings
bernd