hi tessa,
super ausführlich, danke!
ich bin normaler weise kein fan davon, ewig lange bleiwüsten (virtuell) zu erzeugen, indem man eins in nächste schreibt, aber hier ist das wohl mal sinnvoll- ich arbeite mal deine punkte ab:
Hi Bernd,
schwierig, schwierig… Grundsätzlich gibt es vier Kriterien
bezüglich der Scheinselbständigkeit. Darunter fallen:
- Personen, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit mit
Ausnahme von Familienangehörigen KEINEN
versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.
Als Student wirst Du wohl kaum VERSICHERUNGSPFLICHTIGE
Arbeitnehmer beschäftigen.
absolut richtig
- Personen, die regelmäßig und im wesentlichen nur für einen
Auftraggeber tätig sind.
Hier geht es um die FAKTISCHE Bindung an EINEN Auftraggeber,
z. B. wenn er Dir die Aufnahme einer parallelen Tätigkeit für
einen anderen Auftraggeber verbietet. Aber: auch wenn Du
gleichzeitig für eine Tochtergesellschaft der Firma arbeitest,
gilt es als EIN Auftraggeber, weil der Inhaber vermutlich
derselbe ist.
trifft zu
- Personen, die für Beschäftigte typische Arbeitsleistungen
erbringen, insbesondere Weisungen des Auftraggebers
unterliegen und in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers
eingegliedert sind.
Die Frage ist, ob z. B. die Arbeitszeit, der Arbeitsort, die
Art der Auftragsabwicklung und Termine vom Auftraggeber
vorgegeben werden oder ob es in Deinem freien Ermessen liegt.
auch das trifft zu: ich mache genau die gleiche arbeit, wie alle anderen in der abteilung auch, die einen festen vertrag haben. ich habe feste arbeitszeiten, kann nichts selbst bestimmen.
- Personen, die nicht aufgrund unternehmerischer Tätigkeit am
Markt auftreten.
hier gibt’s bei mir ein kleines problem (?): ich habe bis vor kurzem einen kleinen shop betrieben (nebenbei, nicht hauptberuflich) und habe den gewerbeschein noch.
Die Fragen betreffen z. B. Dein unternehmerisches Risiko und
Gebundenheit an Preisvorgaben des AG.
Zwei dieser Kriterien müssen erfüllt sein, um Dich als
Scheinselbständigen einzustufen. Dummerweise erkenne ich schon
auf den ersten Blick schon drei (nämlich die Punkte 1., 2. und
4). Zu Punkt 3. kann ich nichts sagen, dazu hast Du nämlich
keine Silbe geschrieben.
verlangen die
dann von mir, dass ich allen kram nachzahle?
Was meinst Du mit „dem ganzen Kram“. Das Finanzamt kann von
Dir höchstens die Nachzahlung der Lohnsteuer fordern.
Krankenkasse & Co. geht das Finanzamt nix an. Solltest Du aber
tatsächlich als Scheinselbständiger und damit als Arbeitnehmer
qualifiziert werden, hast nicht nur Du sondern auch Dein
Auftraggeber ein Problem.
Leider kann ich Dir im Moment nur diese sehr allgemeinen Infos
geben, weil ich
a) den Vertrag nicht kenne,
es gibt nichts schriftliches, ich arbeite seit einem halben jahr 25 std./woche- wodurch nach bgb ja ein vertrag besteht.
b) nicht weiß, was
Du machst und
ist eine art call-center in einer internet-agentur (etwas kompliziert zu erklären)
c) über die Situation bei Deinem AG nur
Mutmaßungen anstellen kann. Melde Dich, falls ich Dir
weiterhelfen kann.
So long
Tessa
am schluss vielleicht noch eine hausnummer: alles in allem werde ich in diesem jahr ~21.000dm verdient haben. der studentische status ist damit sowohl wegen arbeitszeiten (>20std) und verdienst weg.
was kommt denn da evtl. an nachzahlungs-forderung auf mich zu?
dank im voraus
bernd