Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer

Hallo zusammen!
Ich habe wieder mal eine Frage, möchte wissen ob ich richtig liege!

Also bekommt ein Arbeitnehmer ein Firmenwagen überlassen zur priv. Nutzung und auch für die Fahrten zur Arbeit dann, wird das dann ungefähr so gerechnet auf der Lohnabrechnung:

(Als Bps. PKW BLP= 50000, 15 km Entfernung, Gehalt 2000€)

Gehalt 2000

  • 1% v. 50000€ 500 für priv. Nutzung
    x 0,03% x 50000€ 15 km 225 für Fahrten Whg-Arb
    = Brutto gesamt 2725
  • SV xxx
  • Lohnsteuer xxx
    = Netto xxxx

Meine Frage:
Falls mein Gedankengang so stimmt, ist der NEttobetrag der Überweisungsbetrag oder muss ich hiervon dann meine 225 und 2725 wieder abziehen??
Vielen Dank!
PS: weil bei meiner letzten Frage irgendwie davon ausgegangen ist ich hätte keine Ahnung, ich bein STeuerfachangestellte, habe manchmal einfach ein paar Fragen die ich mir nicht beantworten kann und deshalb hier rat suche!
Vielen Dank für Rat!!

Servus,

um von dem abgerechneten Netto zum Überweisungsbetrag zu kommen, muss davon alles abgezogen werden, was schon vorher bezahlt worden ist (Vorschüsse, Überzahlungen) und alles, was nicht in Geld bezahlt wird, sondern in Natura: Kost, Wohnung, Dienstwagennutzung, steuerpflichtiger Teil von Firmenrabatten, steuerpflichtiger Teil des Deputates bei maßlosen Bierkutschern usw. Wenn man die Sachbezüge netto zusätzlich zum Gehalt in Geld überweist, hilft die ganze Versteuerung nichts: Dann sind sie ja zwei Mal zugeflossen (1*in Natura, 1* in Geld), und bloß einmal versteuert und verbeitragt worden.

Schöne Grüße

MM