Hallo allerseits
Angenommen der fiktive Fall:
Ein Arbeitnehmer, der Mieteinnahmen erzielt und/oder Kapitalvermögen aufweist, bekommt von seinem Arbeitgeber eine Abfindung angeboten. Wie würde die Abfindung versteuert werden bzw. wie könnte man’s berechnen? Unterscheidet sich die Berechnung bei Kapitalvermögen von der Berechnung bei Mieteinnahmen?
Danke auch
Hallo,
ich persönlich würde das Gespräch mit einem Steuerberater empfehlen, da doch einiges zu beachten ist und dazu sind die richtigen Zahlen notwendig (man kann im Jahr der Abfindungszahlung einiges Hin- und Herrechnen und damit die optimalste Lösung finden) Ein paar Auszüge:
- Soll die Abfindungszahlung bei der Bank angelegt werden, sollte eine Anlageform gewählt werden, bei denen der Zinsfälligkeitstermin ins nächste Jahr fällt.
- Bei dem Vermietungsobjekt sollten evtl. geplante Reparaturen im Jahr der Abfindungszahlung durchgeführt werden.
- Ein Kirchensteueraustritt wäre unter Umständen auch interessant
- Ich habe mal eine Berechnung für einen Mandanten durchgeführt und berechnet, dass es sich im Jahr der Abfindungszahlung lohnt eine Spende in nicht unbedingt geringer Höhe an eine Stiftung zu zahlen, da dadurch unterm Strich mehr übrig blieb (hab auch Bauklötze gestaunt)
Also ich würde einen Gang zum Steuerberater empfehlen und dieser soll ein bischen mit den Zahlen jonglieren.
Sonnige Grüße von Soni
PS: Zu beachten ist auch noch, dass in aller Regel nach dem Ausscheiden aus der Firma die Krankenkassenbeiträge für die nächste Zeit selber zu tragen sind.
Danke für die schnelle Antwort.