[EÜR,ESt] welche Pauschalen für Dienstreisen?

Hallo!

Wenn eine Dienstreise steuerlich abgesetzt werden soll (Fahrt, Unterkunft,…) muss dann für alles der Kostenbeleg vorgelegt werden oder gibt es Pauschalen für Fahrt und Unterkunft, die geltend gemacht werden können?

Schon mal im Voraus vielen Dank für eine Antwort!

Sabine.

Hallo,

Pauschalen gibt es für:

  1. Fahrten mit privaten PKW (30ct je km), nicht aber für Fahrten mit Bus, Bahn, Taxi, Flugzeug, hier ist der gezahlte Betrag mit Rng. nachzuweisen.

  2. Für Übernachtungen IM AUSLAND gibt es Pauschalen, aber nicht für Übernachtungen IM INLAND, hier kann man den nachgewiesenen gezahlten Betrag ansetzen (allerdings abzgl. Frühstückspauschale)

  3. Für Abwesenheiten vom REGELMÄßIGEN Arbeitsplatz kann man sog. Verpflegungsmehraufwendungen gelten machen, interessant, wenn die Dienstreise mehrere Tage dauert.

Mfg vom

showbee

Frühstück im Hotel
Hallo,

  1. Für Übernachtungen IM AUSLAND gibt es Pauschalen, aber
    nicht für Übernachtungen IM INLAND, hier kann man den
    nachgewiesenen gezahlten Betrag ansetzen (allerdings abzgl.
    Frühstückspauschale)

Außer man läßt sich auf der Rechnung bestätigen, dass der Preis kein Frühstück enthielt (manche Hotels sind ja extrem teuer, was das Frühstück angeht, oftmals verzichtet man da ja ganz gern darauf).

Wird eigentlich bei Hotelrechnungen im Ausland (also wenn man nicht die Übernachtungspauschale ansetzt, sondern den tatsächlichen Zimmerpreis) ggf. auch ein Betrag für ein enthaltenes Frühstück abgezogen?

Viele Grüße
Frank

Hallo Frank,

Wird eigentlich bei Hotelrechnungen im Ausland (also wenn man
nicht die Übernachtungspauschale ansetzt, sondern den
tatsächlichen Zimmerpreis) ggf. auch ein Betrag für ein
enthaltenes Frühstück abgezogen?

Ja, dafür gibt es ebenfalls Pauschalen die vom Übernachtungspreis als Frühstückskosten abgezogen werden.

Sonnige Grüße von Soni

Hallo Soni,

danke für Deine Antwort!

Ja, dafür gibt es ebenfalls Pauschalen die vom
Übernachtungspreis als Frühstückskosten abgezogen werden.

Wo entnimmst Du diese?

In den mir vorliegenden Tabellen (z.B. der Übersicht über die ab 1. Januar 2005 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten) konnte ich hierzu nichts finden.

Der Betrag müsste ja dann - ebenso wie die Pauschbeträge
für Übernachtungskosten - von Land zu Land variieren.

Viele Grüße
Frank

Vielen Dank…
Vielen Dank für eure Antworten.

Das ist ja mehr als ich dachte, was man da absetzten kann :smile:.

Ja, dafür gibt es ebenfalls Pauschalen die vom
Übernachtungspreis als Frühstückskosten abgezogen werden.

Wo entnimmst Du diese?

Hallo Frank,

du hast Recht! Von den Auslandspauschalen wird nix mehr abgezogen. Es
sind ja eben Pauschalen und bei deren Ermittlung wurde schon das
Frühstück „wegkalkuliert“. In D zieht man ja das Frühstück nur deshalb
pauschal ab, weil es eben keine Übernachtungspauschale mehr gibt.

Mfg vom

showbee

Hallo Showbee,

danke für Deine Antwort!

Aber wie sähe es bei Ansatz nicht der Pauschale sondern der tatsächlichen Hotelkosten aus. Wenn hier kein Preis für das Frühstück ausgewiesen wird.

Viele Grüße
Frank

Hallo Frank,

Ja, dafür gibt es ebenfalls Pauschalen die vom
Übernachtungspreis als Frühstückskosten abgezogen werden.

Wo entnimmst Du diese?

R 40 (1) Nr. 2 LStR

In den mir vorliegenden Tabellen (z.B. der Übersicht über die
ab 1. Januar 2005 geltenden Pauschbeträge für
Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten) konnte
ich hierzu nichts finden.

Der Betrag müsste ja dann - ebenso wie die Pauschbeträge
für Übernachtungskosten - von Land zu Land variieren.

20% des Verpflegungspauschbetrags bei einer Abwesenheit von 24 Std.

Bsp.: Übernachtungsbelg incl. Frühstück aus der Schweiz 100,00 €
abzügl. Frühstück pauschal
(Für Schweiz gibt es einen Verpflegungspauschbetrag von 48,00 € für eine Abwesenheit von 24 Std.)
also 48,00 € x 20% = 9,60 € fürs Frühstück werden bei den Übernachtungskosten gekürzt.
Folglich sind 90,40 € absetzbar.

Sonnige Grüße von Soni

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Hallo Showbee,

du hast Recht! Von den Auslandspauschalen wird nix mehr
abgezogen. Es
sind ja eben Pauschalen und bei deren Ermittlung wurde schon
das
Frühstück „wegkalkuliert“. In D zieht man ja das Frühstück nur
deshalb
pauschal ab, weil es eben keine Übernachtungspauschale mehr
gibt.

Das stimmt, hier war allerdings die Frage, ob von einem ausländischen Übernachtungsbeleg (keine Pauschale) eine Frühstückspauschale abgezogen wird. Hab grad extra nochmal die Frage angeguckt, ich hab mich nicht verlesen.

Sonnige Grüße von Soni

Das stimmt, hier war allerdings die Frage, ob von einem
ausländischen Übernachtungsbeleg (keine Pauschale) eine
Frühstückspauschale abgezogen wird. Hab grad extra nochmal die
Frage angeguckt, ich hab mich nicht verlesen.

Hallo Soni,

ich nehme alles zurück :wink: Ich hab ehrlich nicht den ganzen Thread
gelesen, sondern nur auf Frank geantwortet, weil er fragte ob von der
Pauschale noch etwas abgezogen werden muss…

Gruß,

der showbee

Hallo Soni und Showbee

sondern nur auf Frank geantwortet, weil er fragte ob
von der Pauschale noch etwas abgezogen werden muss…

Ich hatte es eigentlich nur mit den Pauschalen verglichen, da ja die Abzüge vom Rechungsbetrag auch variieren würden - so wie die Pauschalen von Land zu Land verschieden sind.

Aber nun ist ja alles geklärt :smile:

Danke Euch nochmals für Eure Antworten!

Viele Grüße
Frank

Hallo Soni,

R 40 (1) Nr. 2 LStR
20% des Verpflegungspauschbetrags bei einer Abwesenheit von 24Std.

Super - danke Dir!

Viele Grüße
Frank