von AG gezahlter Strafzettel = Arb.Lohn?
Von: , Frage gestellt am So, 28. Jan 2007
Hallo zusammen,
zwei Fragen, die mich gerade beschäftigen:
1. Stellen vom Arbeitgeber gezahlte Strafzettel steuerpflichtigen Arbeitslohn im Rahmen des § 19 EStG dar?
2. Im Hinblick auf § 40 AO müssten doch Bestechungsgelder Betriebsausgaben sein. Welche Anforderungen wären dabei an die Ausgabenachweise zu stellen?
Danke für Eure Antworten.
Gruss akkon
