von AG gezahlter Strafzettel = Arb.Lohn?

Von: , Frage gestellt am So, 28. Jan 2007

Hallo zusammen,

zwei Fragen, die mich gerade beschäftigen:

1. Stellen vom Arbeitgeber gezahlte Strafzettel steuerpflichtigen Arbeitslohn im Rahmen des § 19 EStG dar?

2. Im Hinblick auf § 40 AO müssten doch Bestechungsgelder Betriebsausgaben sein. Welche Anforderungen wären dabei an die Ausgabenachweise zu stellen?


Danke für Eure Antworten.

Gruss akkon

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: von AG gezahlter Strafzettel = Arb.Lohn?

    Bestechungsgelder sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig, § 12 Nr. 4 Einkommensteuergesetz.

    • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: von AG gezahlter Strafzettel = Arb.Lohn?

      Bestechungsgelder sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig,
      § 12 Nr. 4 Einkommensteuergesetz.
      Hallo,

      das kann ich jetzt aus § 12 Nr. 4 EStG nicht herauslesen.

      gruss

      akkon

          • Antwort von nach 2 Tagen 1 hilfreich
            Re^5: von AG gezahlter Strafzettel = Arb.Lohn?

            Ich gebe mir gern Mühe, nur schade, dass der Fragende nicht in der Lage ist, die Ausführungen zu verstehen.

            Stattdessen wird er auch noch pampig anstatt sich über die Links zu freuen.

            Ist das wirklich so schwer, das dort zu lesen?


            Ansonsten hilft auch google.de weiter, es sei denn, man ist zu faul und hofft, dass einem hier die richtige Antwort als Braten in den Mund gestopft wird.

















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  2. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    von AG gezahlter Strafzettel = Arb.Lohn?

    Hallo, 1. Stellen vom Arbeitgeber gezahlte Strafzettel
    steuerpflichtigen Arbeitslohn im Rahmen des § 19 EStG dar?
    es stellt steuerpflichtiger Arbeitslohn im Sinne des § 8 EStG dar. 2. Im Hinblick auf § 40 AO müssten doch Bestechungsgelder
    Betriebsausgaben sein. Welche Anforderungen wären dabei an die
    Ausgabenachweise zu stellen?
    Bestechungsgelder sind Straftaten und daher fallen sie (wie Oerdiz schon geschrieben hat) unter die nicht abzugsfähigen Ausgaben.


    Sonnige Grüße von Soni

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