Hallo Steuerkundige,
ein Neffe betreut ehrenamtlich seine 150 km entfernt wohnende, über 90 Jahre alte Tante (Betreungsvertrag), d.h. regelm. Besuche, dabei Einkäufe, Fahrt zum Arzt; Erledigungen bei Behörden u.ä.; Regelung finanz.Angelegenheiten; Besuch im Krankenhaus usw… Kleinere Geldauslagen übernimmt der Neffe ebenfalls.
Kann der Neffe Sonderausgaben geltend machen? Angeblich ginge das nicht, da das entfernte Verwandtschaftsverhältnis keine sittliche Verpflichtung darstellt.
Sollte die Dame einmal die Augen schließen und noch etwas Geld vererben: könnten dann vom Erbe die über mehrere Jahre entstandenen Betreuungskosten nachträglich abgesetzt werden?
Danke für Eure Auskünfte.
Wolfgang D.