Umzugskosten aus dem Vorjahr

können Umzugskosten fürs Studium von der Steuer abgesetzt werden? Können diese auch abgesetzt werden, wenn der Umzug schon 2005 stattfand?

Danke

In dem Jahr absetzbar, wenn die Aufwendungen gezahlt wurden, § 11 Einkommensteuergesetz.

Somit gibt es auch keine Ausnahmen, wenn keine Steuererklärung abgegeben werden musste, da noch Student? Hätte man einen Verlustvortrag machen können?

Bei Sonderausgaben kann kein Verlust entstehen, nur negative Einkünfte sind vortragsfähig, nicht aber negatives Einkommen.

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Somit gibt es auch keine Ausnahmen, wenn keine Steuererklärung
abgegeben werden musste, da noch Student? Hätte man einen
Verlustvortrag machen können?

Es kann für 2005 eine St.erklärung bis 31.12.07 abgegeben werden.

Aber: Aufwendungen fürs Studium sind Sonderausgaben und nicht vortragbar.

Anders sähe es bei Werbungskosten aus, auch bei vorweggenommenen.

Wenn der Umzug also studienbedingt war (Person zieht an den Studienort) = nicht vortragbar.

War er berufsbedingt (Studium zuende, Person tritt 1.Stelle an, zieht um an den Arbeitsort) = vortragbar.

Viele Grüße
Frank